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Behindertenquote bis 30. Juni melden

Kreis. Arbeitgeber, die 20 und mehr Arbeitsplätze anbieten, sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent ihrer Stellen schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Firmen, die die Quote nicht erfüllen, müssen eine Ausgleichsabgabe bezahlen. Eigentlich hätten die Meldungen bis 31. März bei der Arbeitsagentur vorliegen müssen, wegen der Corona-Pandemie akzeptieren die Behörde und die Integrations- und Inklusionsämter diese nun aber noch bis spätestens 30. Juni. pm