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Behördlicher Vertrauensschutz

Zum Artikel „Einem Kleinod droht die Abrissbirne“ vom 29. Dezember

Bei dem Bericht zum „Schweizerhaus“ im Weise-Park drängt sich ein prekärer Sachverhalt in den Vordergrund: Ein Investor erwirbt ein Parkgelände für eine Wohnbebauung, davor hat er die Kenntnis vom einsehbaren Baubestand - wirklich nicht zu übersehen das Unikat von 1905 - und scheint nun den behördlichen „Vertrauensschutz“ zu seiner Planungssicherheit gleich mitzuerwerben, garniert mit der Aussage in seinem Sinne, weil das Kleinod auch nicht so recht als erhaltenswerter Bau bekannt gewesen sei . . .

Bekannt dagegen ist, dass sich eigentlich der Erhalt jedes Denkmals unwirtschaftlich rechnen lässt - die Denkmalpflege weiß dazu ein Lied zu singen. Nun ließe sich schlimmstenfalls auch der Abriss der Villa selbst wirtschaftlich begründen. Auf dem Grundstück ließe sich eine respektable Wohnkubatur hinstellen.

Unbekannterweise (?) besteht ja für Kirchheim ein noch existentes, geschichtliches Gefüge: Fabrikantenvilla im Park, eben mit dem Schweizerhaus, gegenüber Relikte der Fabrikationsstätten und schließlich als (Verkehrs-)Drehscheibe - sic! - der Südbahnhof, eine ablesbare, jedoch zu wenig herausgestellte Achse im zeitlichen Kontext.

Was dürfen wir erwarten? Mit dem Abriss des Kleinodes vollzieht sich eine weitere Demontage einer kulturellen Identität, das Freilichtmuseum in Beuren kann den Beteiligten keine Absolution erteilen (wo findet sich dort die zugehörige Villa, Eberhard Sieber erläutert hinreichend die Zusammenhänge); die Denkmalpflege wird eine fundierte Verlustdokumentation verlangen; der Kirchheimer wird dereinst den vollmundigen Werbefeldzug zu den Neubauten verfolgen, zum Beispiel „Wohnen im Weise-Park“, nur gibt‘s den halt nicht mehr und auch nicht den Baumbestand . . .

Wolfgang Bloos, Kirchheim