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Besetzung ist völkerrechtswidrig

Zum Leserbrief „Antipathie wegen Sanktionen“ vom 7. Juli

Herr Kromer bedient mit seinen Äußerungen das russische Narrativ einer Verschwörung gegen das russische Volk, der nur mit einer expansiven Außenpolitik begegnet werden kann.

Zahlreiche Organisationen und Instanzen haben die Besetzung der Krim als völkerrechtswidrig klassifiziert. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages fasst zusammen: „Der Anschluss der ukrainischen Krim durch die Russische Föderation im Jahre 2014 wird in der deutschen, aber auch in der US-amerikanischen Völkerrechtslehre einhellig als völkerrechtswidriger Gebietswechsel bezeichnet, (. . .) der am ehesten als Annexion einzuordnen ist.“

Die Aktivitäten russischer Militärs sind ebenso gründlich belegt. Mehrere russische Zeitungen berichten über Trauerfeiern für in der Ukraine gefallene Soldaten. Der US-amerikanische Think Tank Atlantic Council trägt in einer umfangreichen Studie zahlreiche öffentlich zugängliche Indizien für das russische Engagement in der Ostukraine zusammen und weist die Präsenz russischer Soldaten nach, die ihre Herkunft verschleierten.

Dass in Anbetracht dieser Tatsachen die EU Sanktionen verhängte, ist nur konsequent. Sie betreffen die politische und wirtschaftliche Elite sowie einzelne Industrien. Die effektiven landwirtschaftlichen Sanktionen wurden von Russland verhängt. Daher halten wir Freien Demokraten an den EU-Sanktionen fest, bis es ein substanzielles Einlenken der russischen Führung gibt.

Renata Alt, Mitglied des Deutschen Bundestages, Kirchheim