Unzugeordnete Artikel

Betäubungsloses Schächten

Zum Leitartikel „Bedrohtes Recht“ vom 31. Juli

In ihrem Leitartikel kritisiert die Autorin, dass ein Verbot des betäubungslosen Schächtens durch den EuGH die Religionsfreiheit von Juden und Muslimen in Gefahr bringen würde. Tierschutz sei - so ihr Verdacht - nur ein Vorwand, um deren Rechte einzuschränken.

Tatsächlich wurden und werden Tiere oftmals als Vehikel missbraucht, um jüdische und muslimische Mitbürger auf übelste Art zu diffamieren. Doch es ginge zu weit, hinter jeder Kritik am Schächten antisemitische und islamfeindliche Motive zu vermuten. Denn für die Ablehnung des betäubungslosen Schächtens gibt es durchaus Gründe:

So bestätigte ein Gutachten der Bundestierärztekammer, dass das Schächten entgegen anderslautender Behauptungen sehr wohl „erhebliche Schmerzen und Leiden“ verursacht. Zudem waren und sind zahlreiche Gelehrte jüdischen und muslimischen Glaubens der Meinung, dass eine kurzzeitige Betäubung der Schlachttiere den Religionsvorschriften nicht widerspricht - darunter der ehemalige DITIB-Vorsitzende Sadi Arslan, die Tierethikerin Hannah Rheinz und der Philosoph Max Horkheimer, der schreibt, „dass jede Art von Schlachtung an sich selbst grausam genug ist, Schlachtung ohne Betäubung jedoch meiner tiefsten Ansicht nach unverantwortlich ist“.

In höchstem Maße scheinheilig ist es allerdings, mit dem Finger auf jüdische und muslimische Mitbürger zu zeigen, gleichzeitig aber die millionenfache Gewalt an Tieren in den Ställen und Tötungsfabriken der „christlichen“ Bevölke- rungsmehrheit zu ignorieren oder gar zu verharmlosen.

Marie-Luise Strewe, Lenningen