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Betreten verboten

Von April bis Oktober ist das Betreten von Wiesen und Äckern strikt untersagt. Das Gesetz stammt aus einer Zeit, in der viele Gütlesbesitzer haupt- oder nebenberuflich von der Landwirtschaft lebten. Sie mussten ihre Tiere mit dem Gras ihrer Wiesen versorgen. Um zu gewährleisten, dass das saftige Grün nicht zerstört wird und gut gemäht werden kann, wurde das Betretungsverbot ins Gesetzbuch aufgenommen. Unabhängig davon dürfen fremde Grundstücke nicht betreten werden. Das gilt für Menschen, wie auch für Hunde. dh