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Bewährung nach Attacke auf Polizisten

Gericht Ein 21-Jähriger ist bei einer Kontrolle in Kirchheim völlig ausgerastet.

Kirchheim/Nürtingen. Weil er bei einer Personenkontrolle die Nerven verloren und um sich geschlagen hat, ist ein 21-jähriger Kirchheimer jetzt vom Amtsgericht Nürtingen zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe und 150 Arbeitsstunden verurteilt worden.

Der junge Mann war laut Anklage im April 2018 um kurz vor ein Uhr morgens mit Freunden in Kirchheim unterwegs gewesen, als zwei Polizisten die Gruppe stoppten und kontrollieren wollten. Da sich der Angeklagte nicht ausweisen konnte, durchsuchte ihn einer der Polizisten. Dabei ist „die Stimmung gekippt“, wie der Beamte vor Gericht aussagte. Der 21-Jährige habe ihn auf übelste Art und Weise beschimpft. Als der Beamte ihm Handschellen anlegen wollte, sei der Angeklagte völlig ausgerastet und habe mit der Faust nach den Beamten geschlagen. Einer der Ordnungshüter sei am Kopf getroffen worden. Selbst nachdem die Polizisten den Mann auf dem Boden fixierten, habe der sich nicht beruhigt und die Beamten weiter beleidigt.

„Als Polizist habe ich schon vieles erlebt, auch Angriffe“, sagte der Beamte bei seiner Aussage: „Aber Schläge an den Kopf sind eine Hausnummer, die so noch nicht vorgekommen ist.“ Dass der Angeklagte mit den Aussagen des Beamten nicht einverstanden war, machte er während der Verhandlung mehrmals lautstark deutlich - bis ihn Richterin Astrid Hagen zur Ruhe ermahnte.

Der Kirchheimer gestand die Beleidigungen ebenso wie die Schläge. Allerdings habe er nicht gezielt in Richtung der Polizisten geschlagen. Außerdem beschuldigte er die Beamten, ihm im Polizeiwagen selbst mehrere Faustschläge ins Gesicht verpasst zu haben. Warum man ihm Handschellen anlegen wollte, habe er nicht verstanden: „Ich wollte doch freiwillig mitkommen aufs Revier.“ Dem widersprach der Polizist vor Gericht: „Von Freiwilligkeit konnte da wirklich keine Rede sein.“

Wohl nicht zuletzt wegen des ellenlangen Vorstrafenregisters des Angeklagten schenkte Richterin Hagen dessen Version keinen Glauben. Der arbeitslose Mann ist unter anderem wegen Körperverletzung und schwerem Diebstahl verurteilt worden und erst seit September 2017 wieder auf freiem Fuß.

Jürgen Domhöver von der Jugendgerichtshilfe plädierte dafür, das Jugendstrafrecht anzuwenden und dem jungen Mann Arbeitsstunden aufzubrummen. Die Staatsanwaltschaft hingegen forderte ein Jahr Haft.

„Ich bin mir sicher, dass man mit erzieherischen Maßnahmen bei Ihnen nichts mehr erreichen kann“, so die Richterin. Deshalb habe man sich zusätzlich für die sechsmonatige Bewährungsstrafe entschieden.Matthäus Klemke