Unzugeordnete Artikel

Bombenbauer dank Amazon ertappt

Sprengstoff Ein Mann hat in seiner Wohnung aus Langeweile Rohrbomben hergestellt. Jetzt muss er ins Gefängnis.

Hülben. Bereits die ersten Eindrücke nach Betreten der Wohnung sollen die Beamten des LKA nervös gestimmt haben. Im Zeugenstand erinnerte sich einer der Beteiligten vor dem Schöffengericht in Reutlingen an die heikle Durchsuchung Anfang des Jahres: „Mir war nicht wohl.“ Im Wohnzimmer hatten die Beamten eine Rohrbombe entdeckt, deren oberes Ende mit Wachs abgedichtet und an der die Zündschnur schon befes­tigt war.

Der einsatzbereite Sprengkörper war nur einer von mehreren, die in Summe ein Gewicht von 7,8 Kilogramm auf die Waage brachten. Hinzu gesellten sich etliche chemische Substanzen, unverarbeitet oder teilweise angerührt, die mitsamt dem nötigen Werkzeug quer über Küche, Wohnzimmer und Dachboden verteilt waren.

„Ich wollte bloß böllern“

Die weitere Durchsuchung sollte manipulierte Knallkörper, Betäubungsmittel, größere Mengen von Marihuana, diverse Potenzmittel, außerdem eine Schreckschusspistole mit verändertem Lauf und Munition zutage fördern. Der Angeklagte, mit noch frischen Verletzungen an Hand und Auge, zeigte sich während der Durchsuchung ruhig und gefasst.

„Ich wollte einfach bloß böllern“, erklärte der Hülbener im Amtsgericht schlicht. Frust und Langeweile hätten ihn auf dumme Ideen gebracht. Zudem übe Pyrotechnik schon seit seiner Kindheit Faszination auf ihn aus; geprägt hätten ihn schon früh die Eindrücke aus dem örtlichen Steinbruch. Mit der Bombenherstellung habe er sich mithilfe von Anleitungen aus dem Internet laufend befasst. Gefährlich, aber nicht bösartig, charakterisierte ihn seine Verteidigung.

Lieferanten enttarnten ihn

Für die Herstellung der Sprengkörper hatte sich der Angeklagte sämtliche Zutaten über das Internet beschafft. Zwischen Oktober und Dezember gab er Bestellungen über Amazon auf, die ihm letztlich zum Verhängnis wurden, weil für Lieferanten bei auffälligen Mengen eine Meldepflicht besteht.

Achtfach vorgeahndet und in Zusammenhang mit Sprengstoff kein Unbekannter, da fackelte die Staatsanwaltschaft nicht lange. Die angesetzte Durchsuchung ereignete sich nur kurz nach einem Vorfall im Januar, bei dem der Mann etwa einen Kilometer außerhalb der Ortschaft einen seiner Sprengkörper testen wollte und sich dabei die Verletzungen zuzog.

Verurteilt wurde der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln - vorrangig aber wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz. Nicole Wieden