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Bürgerbeteiligung und Betreuungsangebote

Fragestunde: Nach Paragraf 27 der Geschäftsordnung des Gemeinderats können Einwohner zu Beginn der öffent­lichen Sitzung „Fragen zu Gemeindeangelegen­heiten stellen oder Anregungen und Vorschläge unterbreiten“. Ausschlusskriterien wie Tagesordnungspunkte sind nicht notiert. Nach Paragraf 28 kann der Gemeinderat „betroffenen Personen und -gruppen Gelegenheit geben, ihre Auffassung vorzutragen“. Gremiumsmitglieder können eine Anhörung beantragen.

Kindergarten­gebühren: In den Kinderhäusern Hegenlohe und Thomashardt sowie im Waldkindergarten stehen insgesamt 144 Betreuungsplätze zur Verfügung. Die Einrichtungen sind im Schnitt zu 86 Prozent belegt. Die Gebühren orientieren sich an den Empfehlungen der kommunalen und kirchlichen Landes­verbände, die einen Kostendeckungsgrad von 20 Prozent anstreben. Für das laufende Haushaltsjahr wird von einem Deckungsgrad von 13 Prozent ausgegangen, dies bedeutet für Lichtenwald einen Abmangel von 900 000 Euro.ez