Unzugeordnete Artikel

Bürgerkandidaten direkt wählen

Zur Berichterstattung über die Abstimmung über die Ehe für alle

Erleben wir gerade die endgültige Abwicklung der parlamentarischen Demokratie, oder wie anders soll man das Verhalten der „Volksvertreter“ im Vorfeld der Abstimmung über die Ehe für alle deuten? Da gibt die Kanzlerin das Gewissen der Parlamentarier für diese Abstimmung ausnahmsweise frei, und die vermeintlich so reichlich Beschenkten bedanken sich auch noch artig dafür, wie zum Beispiel Michael Hennrich im Teckboten. Dabei würde ein kurzer Blick in Artikel 38 unseres Grundgesetzes genügen, um festzustellen, dass Bundestagsabgeordnete ihr Gewissen durchaus dauerhaft benutzen dürfen beziehungsweise sollten.

Von größtem Interesse für mich wäre zu erfahren, warum unsere Abgeordneten ihr Gewissen laut der Chefin benutzen dürfen, wenn es um die Interessen von gerade mal 7,4 Prozent der Bevölkerung geht, es aber bei Abstimmungen über Kriegseinsätze, die nicht nur die gesamte, sondern sogar im Regelfall eine andere, uns völlig fremde Bevölkerung betreffen, nicht zu Rate ziehen dürfen.

Es bleibt dabei, die repräsentative Demokratie wurde erfunden, um dem Volk Demokratie beziehungsweise Teilhabe vorzugaukeln. Es heißt zu Recht Stimmabgabe, denn wir geben alle vier Jahre unsere Stimme ab und haben dann mindestens vier Jahre lang nichts mehr zu bestimmen. Da Macht korrumpiert, ändert auch die Stimme für einen anderen Parteisoldaten nichts am Status Quo. Vielleicht wären ja direkt gewählte Bürgerkandidaten ohne parteipolitische Zugehörigkeit die nur dem Wählerwillen verpflichtet sind, die Lösung.

Stefan Kromer, Kirchheim