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Bundestag kleiner

Zur Berichterstattung über die Bundestagswahl

Wie jeder Wahlberechtigte zur Verkleinerung des Bundestages beitragen kann: Das Wahlsystem zur Wahl des Deutschen Bundestags ist kompliziert. Überhangmandate und sich daraus ergebende Ausgleichsmandate haben den Deutschen Bundestag rechtskonform, aber recht unverhältnismäßig aufgebläht. Deutschland hat im Vergleich zu den USA oder auch Russland ohnehin schon ein (zu) großes Parlament.

Wahlrechtsreformen scheitern, da sich das Pferd, das an der Krippe sitzt, zuerst satt isst und auch nicht gern von der Krippe verdrängen lässt.

Für den mündigen Wähler gibt es nun ein ganz einfaches Mittel, den Bundestag zu verkleinern. Erstens: Wählen gehen! Zweitens: Erst- und Zweitstimme der gleichen Partei zuordnen!

So einfach ist das! Überhangmandate kommen vor allem dadurch zustande, dass Wähler (m/w/div) ihre Stimmen splitten, also Erst- und Zweitstimme unterschiedlichen Parteien geben. Würden sich die Wähler (m/w/div) konsequent für eine Partei entscheiden, könnte der Bundestag um gut 100 Abgeordnete verkleinert werden, was viele Millionen Euro über eine Legislaturperiode einspart.

Weniger Abgeordnete bedeuten nämlich weniger Abgeordnetenentschädigungen (10 000 Euro monatlich), steuerfreie Kostenpauschalen (rund 5000 Euro monatlich), Büro- und Mitarbeiteraufwendungen (20 000 Euro monatlich), Reisekosten, Tagegelder, Pensionsansprüche, letztlich weniger Ressourcenverbrauch. Die so frei werdenden (dringend gebrauchten) „Fachkräfte“ könnten in der Wirtschaft arbeiten und eher hohe Steuern und Sozialbeiträge leisten, als diese abzugreifen. Und vielleicht bekommen wir am Ende sogar eine feinere und entscheidungsfähigere Volksvertretung. Freuen wir uns gemeinsam auf eine kluge Wahl!

Andreas Meyer, Kirchheim