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Bußgeldkatalog einsetzen

Zum Artikel „Kampf den Einwegbechern“ vom 23. Februar

Seitens der Stadt wird beklagt, dass immer wieder Einwegbecher irgendwo auf Treppen oder Mauern stehen bleiben und dann von den städtischen Mitarbeitern beseitigt werden müssen. Kirchheim plant deshalb, sich dem Stuttgarter Becher-Pfandsystem anzuschließen. Dann könnten Pfandbecher von Pendlern, die mit der S-Bahn von Kirchheim nach Stuttgart fahren, am Bahnhof des Zielorts abgegeben werden. Was aber macht ein Pendler mit seinem Pfandbecher, wenn sein Zielort Owen oder Weilheim oder sonst ein Ort in der Gegend ist? Aber die Pfandbecher der Pendler sind ja sowieso raus aus Kirchheim.

Als zum 1. Januar 2003 die Pfandpflicht für Einwegverpackungen, Dosenpfand genannt, eingeführt wurde, war ich der Meinung, dass jetzt keine Dosen und sonstigen Einwegverpackungen einfach und achtlos am Ort der Konsumation zurückgelassen werden. Denkste! Und wenn seitens der Stadt heute beklagt wird, dass - siehe oben - immer wieder Einwegbecher irgendwo stehen bleiben und beseitigt werden müssen, so gilt dies ebenso für Getränkedosen, Flaschen, Tetra-Packs, Zigarettenkippen und -schachteln, Fast-Food-Verpackungen, Werbung, und, und, und . . .

Handelt es sich bei dem geplanten Kampf der Stadt gegebenenfalls um eine Insellösung? Eine konsequente Umsetzung des städtischen Bußgeldkatalogs könnte hier sicherlich erfolgreich Abhilfe schaffen. Und Geld kann unsere Stadt ja immer brauchen!

Eberhard Fingerle, Kirchheim