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Corona-Tests statt Quarantäne

Lockerungen Eine neue Verordnung des Landes soll bei Corona-Infektionen in Klassenzimmern den Schulbetrieb erleichtern. Das ist möglich, weil das Risiko aufgrund der Impfrate gesunken ist. Von Uwe Gottwald

Tägliche Schnelltests sind Pflicht, wenn in der Klasse ein Corona-Fall auftritt.Symbolfoto
Tägliche Schnelltests sind Pflicht, wenn in der Klasse ein Corona-Fall auftritt.Symbolfoto

In manchen Bundesländern hat die Schule bereits begonnen - und es dauerte nicht lange, bis die ersten Corona-Fälle aus den Klassenzimmern gemeldet wurden. In Baden-Württemberg startet der Unterricht in eineinhalb Wochen wieder. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration hat nun eine Verordnung erlassen, die mit einer neuen Teststrategie Quarantäne-Anordnungen möglichst vermeiden soll.

So kann bei einem positiven Fall in der Klasse die Quarantäne für Mitschülerinnen und Mitschüler entfallen, wenn sie an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen mit einem Schnelltest negativ auf das Coronavirus getestet werden. Genesene und geimpfte Schüler müssen nicht getestet werden. Die Verordnung bezieht sich auch auf Grundschulen und Kindertagesstätten. Dort kann die Quarantäne von Kindern bei einem positiven Fall entfallen, wenn sie ein Mal negativ getestet werden.

Das Ministerium begründet dieses Vorgehen damit, dass 68 Prozent aller über Zwölfjährigen im Land mittlerweile einmal geimpft sind, 66,5 Prozent davon haben schon den vollständigen Impfschutz. Das sagt zwar nichts darüber aus, wie viele Schülerinnen und Schüler geimpft oder genesen sind. „Bei dieser Impfrate ist das allgemeine Risiko einer unkontrollierten Ausbreitung des Virus jedoch mittlerweile merklich gesunken“, erläutert Dr. Al­brecht Wiedenmann, Sachgebietsleiter für Infektionsschutz und Umwelthygiene im Gesundheitsamt des Landkreises Esslingen. Er ist wie seine Kollegen aus anderen Gesundheitsämtern in regelmäßigem Kontakt mit dem Ministerium.

Zwar betrage eine mögliche Inkubationszeit immer noch maximal 14 Tage. In der Regel sei jedoch nach fünf Tagen das Virus nachweisbar. Bei jüngeren Kindern gehe man davon aus, dass sie weniger ansteckend sind. Auch habe sich gezeigt, dass bei ihnen die Krankheitsverläufe in der Regel milde seien.

Die Regelung für die Schulen lehne sich an die allgemein geänderte Strategie an, nicht mehr jede Kontaktperson zu ermitteln. In einer Schulklasse waren das meist ohnehin viele infrage kommende Mitschüler. Auch außerhalb von Schulen konzentriere sich die Ermittlung und Benachrichtigung von Kontaktpersonen auf sensible Bereiche. Dazu zählt Wiedenmann zum Beispiel Arbeitsbedingungen, bei denen Abstandsregelungen schwer einzuhalten sind, oder Personen mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko.

Eine Ausnahme wird gemacht, wenn es sich um „auffällige Ausbruchsgeschehen“ handelt. Dann kann das Gesundheitsministerium von der nun verordneten Teststrategie abweichen und wieder Quarantänemaßnahmen anordnen. „Bisher galt schon die Zahl zwei als Ausbruch, künftig wird man das zum Beispiel in Schulklassen ab fünf Fällen so definieren“, sagt Wiedenmann unter dem Vorbehalt, dass man noch auf konkrete Anweisungen des Ministeriums warte.

Eine Ausnahme stellt auch das Auftreten besorgniserregender Virusvarianten dar. „Das sind nicht die Varianten Alpha und Delta, die im Moment am häufigsten festgestellt werden“, so Wiedenmann. In Alarmstimmung versetzen die Varianten Beta und Gamma. Das Problem bei diesen Varianten sei, dass die Impfstoffe dagegen kaum wirkten. Bis die vorliegende Variante mittels PCR-Test bei einer infizierten Person ermittelt ist, kann es ein bis zwei Tage dauern. Deshalb kann es auch passieren, dass in einer Klasse zunächst mit Tests begonnen und dann doch die Quarantäne angeordnet werden muss, so Wiedenmann. Allerdings seien die problematischen Varianten in den letzten Wochen im Kreis Esslingen nicht mehr festgestellt worden, gibt er vorerst Entwarnung.