Unzugeordnete Artikel

Das Heilpraktikergesetz

Rechte und Pflichten
Heilpraktiker müssen ihre Rechte und Pflichten genau kennen. Symbolbild

lps/AM. In Deutschland muss man kein Arzt sein um medizinisch tätig zu werden. Eine fundierte Ausbildung zum Heilpraktiker und eine Überprüfung des Gesundheitsamtes reichen aus, um heilkundlich arbeiten zu dürfen. Jedoch unterliegen Heilpraktiker bestimmten Reglementierungen, die sie zu befolgen haben. Heilpraktiker dürfen zwar Krankheiten diagnostizieren und behandeln, das bestimmte Ausmaß des erlaubten Tätigkeitsfeldes ist jedoch im sogenannten Heilpraktikergesetz geregelt. Darin wird auch festgehalten, dass sich nur Personen, die sich vom zuständigen Gesundheitsamt haben prüfen lassen, als Heilpraktiker bezeichnen dürfen.
Heilpraktiker für Naturheilkunde dürfen weit umfangreicher praktizieren als Heilpraktiker für Psychotherapie. Wie der Name es bereits erahnen lässt, beschränkt sich die Heilerlaubnis hierbei auf den Bereich der Psychotherapie. Heilpraktiker für Naturheilkunde hingegen lernen in der Ausbildung die menschliche Anatomie, Physiologie und beschäftigen sich eingehend mit der Krankheitslehre.
Trotz der fundierten medizinischen Kenntnisse dürfen Heilpraktiker keine verschreibungspflichtigen Medikamente oder Betäubungsmittel verschreiben, sie dürfen keine schweren Infektionen behandeln, keine Geburtshilfe leisten, keine Zahnheilkunde ausüben, keine Menschen röntgen oder den Tod feststellen. Methoden der Naturheilkunde oder Alternativmedizin, wie beispielsweise Aromatherapie, Chiropraktik oder Homöopathie, sind hingegen erlaubte und vorgesehene Tätigkeitsfelder.