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Das sagt das Gesetz

Bebauungsplan: Da für das Grundstück ein seit 20 Jahren gültiger Bebauungsplan besteht, kann sich ein Bürgerentscheid von Rechts wegen nicht gegen diesen richten. Zulässig ist ein solcher nur gegen die Entscheidung des Gemeinderats bei der Haushaltsberatung 2018, das gemeindeeigene Grundstück zu verkaufen und einer Bebauung zuzuführen. Dass der Verkauf nicht für immer, sondern nur für die Dauer von drei Jahren verhindert werden kann, ist in der Gemeindeordnung so festgelegt. Dann muss gegebenenfalls der nächste Bürgerentscheid angestrebt werden.

Abstimmung: Wenn mindestens 20 Prozent der 3 500 Albershäuser Wahlberechtigten - das sind rund 700 Menschen - am 16. September mehrheitlich mit „Ja“ stimmen, also dafür sind, die als Wiese genutzten Bauplätze in den nächsten drei Jahren nicht zu veräußern, dann ist der Verkauf tatsächlich vorerst gestoppt. Wird das Quorum nicht erreicht oder stimmt eine Mehrheit mit „Nein“, kann die Gemeinde das Grundstück verkaufen.

Bürgerinformation: Am Dienstag, 11. September, findet um 19.30 Uhr in der Mensa der Albert-Schweitzer-Schule eine Einwohnerversammlung statt, bei der Vertreter der Bürgerinitiative, des Gemeinderats und der Bürgermeister ihre Standpunkte darlegen und die Bürger Fragen stellen können.iz