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Demokratie vor Ort

Zum Artikel „Kirchheim kümmert sich ums Bahnhofs-Klo“ vom 9.  Dezember

Unser kommunales Verfassungssystem in Baden-Württemberg sieht ein starkes politisches Gewicht des Gemeinderats vor. In der Gemeindeordnung wird er als „Hauptorgan der Gemeinde“ bezeichnet. „Er ist die politische Vertretung der Bürgerschaft“, die die „Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest(legt) . . . und über alle Angelegenheiten der Gemeinde (entscheidet), soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist“, so der Paragraf 24 Satz 2 Gemeindeordnung.

Aufgrund dieser hohen „Richtlinien-Kompetenz“ des Gemeinderats ging ich bis dato davon aus, dass alle Haushaltsanträge aller Fraktionen und Gruppen ein sehr hohes Gewicht haben. Diese Anträge werden im Rahmen der Haushaltsreden bei der Einbringung des jeweiligen Haushalts vorgelegt und teilweise in den Reden der Fraktions- beziehungsweise Gruppenvorsitzenden begründet. Ich nahm an, dass alle Anträge - nach einer thematischen Vorsortierung durch die Verwaltung - debattiert und danach abgestimmt werden. Nach meinem Verständnis von repräsentativer Demokratie vor Ort drückt sich in den Haushaltsanträgen der politische Wille der Bürgerschaft aus.

Irritiert bin ich deshalb über den Satz im Bericht von Andreas Volz über die Sitzung des Infrastruktur-Ausschusses: „Anschließend ließ Linken-Stadtrat Heinrich Brinker über nahezu jeden seiner Anträge abstimmen.“ Na klar! Das gebietet ja wohl der Respekt vor dem Wählervotum! Wie - wenn nicht über differenzierte, begründete Anträge - soll der Wählerwille denn sonst auf die politische Entscheidungsebene transportiert werden?

Hans Dörr, Sprecher des Kirchheimer Forum 2030, Notzingen