Unzugeordnete Artikel

Den Kleinsten Rechte geben

Grundgesetz Kinderstiftung Esslingen-Nürtingen bezieht Stellung.

Kreis. Da im Grundgesetz die Kinderrechte immer noch fehlen, begrüßt es die Kinderstiftung Esslingen-Nürtingen, dass sich die Bundesregierung nun auf einen Formulierungsvorschlag zur Aufnahme verständigt hat. „Kinder und Jugendliche zu fördern und sie vor Gewalt und Ausbeutung zu schützen, sind die Voraussetzung dafür, dass sie ihren Lebensweg individuell und gut bewältigen können. Doch in unseren Arbeitsfeldern begegnen wir Lebensläufen, wo dies genau nicht gelingt“, berichtet Kornelija Ljubek-Ples vom Caritas-Zentrum Esslingen.

Viele Kinder und Jugendliche leben in Armut oder sind von Armut bedroht, sie leben in engen oder unsicheren Wohnverhältnissen und haben keine ­adäquaten Bildungs- und Teilhabechancen. Wenn dem Wohl des ­Kindes im Grundgesetz ausdrücklich ein Vorrang eingeräumt würde, müssten alle gesetzlichen Regelungen und Entscheidungen aus Sicht der Kinder und Jugendlichen stets mitgedacht werden.

Bei der Gesetzes-Formulierung sieht die Kinderstiftung jedoch noch Verbesserungsbedarf. Das Wohl des Kindes müsse vorrangig berücksichtigt werden. Gerade in der aktuellen Covid-19-Pandemie habe sich gezeigt, dass die Rechte und Belange von Kindern und Jugendlichen zu oft übersehen werden. Beschlüsse und Entscheidungen würden über die Köpfe der Kinder und Jugendlichen hinweg getroffen, und hier müsse sich eindeutig etwas ändern.pm