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Denkmal oder Mahnmal?

Zum Artikel „Bei Bürgerbegehren gibt es einige juristische Fallstricke“ vom 3. Mai

Wer die Stellungnahme des Dettinger Gemeindeoberhauptes gelesen und zudem am Sonntag an der Begehung der Bürgerinitiative am Hungerberg teilgenommen hat, kann das Spannungsfeld zwischen Verwaltung und BI schon förmlich knistern hören. Herr Haußmann spricht von juristischen Fallstricken auf dem Weg zum Bürgerbegehren, die BI führt die Bürger über das von Überbauung bedrohte Gebiet. Wer bei der Begehung die Augen für alles offen hatte, konnte feststellen, dass die Lage des geplanten Gewerbegebietes doch schon sehr exponiert über den Dächern der Rathäuser von Dettingen und Kirchheim thront. Bislang glänzt der Standort mit Sicht auf das Umland von den Göppinger Kaiserbergen über die Fildern bis ins Neckartal.

Und genau so wird der geplante Standort, wenn er tatsächlich bebaut werden sollte, bei Tag und bei Nacht aus der Ferne wahrgenommen werden. Und dann darf sich jeder die berechtigte Frage stellen: Handelt es sich nun um ein weithin sichtbares Denkmal der Wirtschaftsregion Stuttgart „auf dem Weg in eine neue Welt“ oder um ein Mahnmal für unverständliche Planungsentscheidungen am grünen Tisch für ein zerstörtes Landschaftsbild. Die Antwort auf die Frage werden uns wohl erst unsere Kinder oder Enkelkinder geben können. Uns bleibt zu hoffen, dass unsere Generation hier die richtige Entscheidung für sie treffen wird, - sofern diese wegen den „juristischen Fallstricken“, überhaupt von den Bürgern von Dettingen getroffen werden darf.

Josef Dengler, Kirchheim