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Der Bauherr entscheidet

Zum Leserbrief „Schwindende Ästhetik“ vom 19. Februar

In einem ersten Impuls tendiert man dazu Dr. Matthias Komp zuzustimmen, allerdings ist der tatsächliche Sachverhalt ein anderer. Der Gemeinderat legt durch den Bebauungsplan Rahmenbedingungen wie Baufenster, Geschossigkeit, Dachform und Gebäudeausrichtung fest. Nicht mehr und nicht weniger.

Innerhalb dieser Kriterien bleibt es nun jedem Bauherrn überlassen, seine Architektur selbst zu wählen. Auf deren Qualität hat der Gemeinderat keinen Einfluss. Auch ein Gestaltungsbeirat hat hier lediglich beratende Funktion. Der Bauherr kann also im Rahmen des Bebauungsplans selbst entscheiden, ob er ein Gebäude saniert und erhält oder originalgetreu wiederaufbaut oder an derselben Stelle etwas komplett Neues baut. Genau so verhält es sich auch bei dem Eckgebäude mit Türmchen im Gerberviertel. Ob es stehen bleibt oder nicht entscheidet nicht der Gemeinderat.

Sabine Lauterwasser, Stadträtin der Frauenliste