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Der Grundstückseigentümer muss wilden Müll auf seine Kosten entsorgen

Die wilde Ablagerung von Müll ist verboten und schadet der Umwelt. „Wenn jemand Müll auf Straßen, Plätzen oder neben den dafür vorgesehenen Containern ablegt und liegen lässt, begeht er - je nach Umfang und Art der Abfälle und den Umständen der Ablagerung - eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat und kann dementsprechend mit Bußgeld oder einer Geldstrafe rechnen“, erklärt Robert Berndt, Pressesprecher der Stadt Kirchheim.

Je nach Schwere des Verstoßes muss der Verursacher oder die Verursacherin mit einer Strafe zwischen 50 und 2500 Euro rechnen. In besonders schweren Fällen wie beispielsweise die Entsorgung von extrem gesundheits- oder umweltschädlichen Stoffen sind es deutlich höhere Summen - bis zu 10 000 Euro.

Auf öffentlichen Grundstücken wie Straßen, Wegen oder Parks können Ablagerungen von Müll über den Schadensmelder www.kirchheim-teck.de/schadensmelder an die Stadtverwaltung gemeldet werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des städtischen Baubetriebshofs kümmern sich dann um die Entsorgung.

Geht Gefahr von wildem Müll auf einem Grundstück aus, kann die Behörde gegen den Eigentümer vorgehen. „Sie muss dabei im Rahmen ihrer Ermessensausübung entscheiden, ob nicht vorrangig der Verursacher der Gefahr in Anspruch zu nehmen ist. In der Praxis kommt in vielen Fällen ein Vorgehen gegen den Verursacher aber nicht in Betracht, weil dieser unbekannt ist und nicht ermittelt werden kann“, so Robert Berndt.

Der betroffenene Grundstückseigentümer wird in solchen Fällen von der Stadt kontaktiert. „In der Regel wird zunächst eine mehrwöchige Frist festgesetzt. Wird die jedoch ignoriert, gibt es eine zweite, aber kürzere, innerhalb welcher der bemängelte Zustand auf eigene Kosten beseitigt werden muss“, erläutert Robert Berndt. Wird dieser Anordnung nicht Folge geleistet, kann der städtische Bauhof ausrücken und den Müll beseitigen - die Kosten für den Einsatz werden dem Grundstückseigentümer in Rechnung gestellt. „Dieser Fall kommt jedoch nur sehr selten vor, in den vergangenen drei Jahren beispielsweise nur zwei Mal“, so der Pressesprecher. ih