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Deutliche Unterschiede bei Mietobergrenzen im Landkreis

Was als angemessene Miete gilt für Menschen, die auf Sozialleistungen vom Staat angewiesen sind, fällt im Kreis Esslingen sehr unterschiedlich aus. Für Ein-Personen-Haushalte in Kirchheim steigt der Richtwert für die Kaltmiete ab 1. August von 528 auf 576 Euro. Am höchsten liegt die Obergrenze für Kleinhaushalte in Leinfelden-Echterdingen mit 670 Euro, am niedrigsten in Erkenbrechtsweiler, Lenningen, Neidlingen, Owen und Weilheim mit jeweils 441 Euro.

Für Haushalte mit vier Personen wird in ­Kirchheim künftig eine Brutto-Kalt­miete von 899 Euro als Obergrenze angesetzt. Bisher wurden in der Teckstadt Mieten bis zu einer Grenze von 775 Euro vom Sozialamt oder Jobcenter übernommen. Auch hier sind Leinfelden-Echterdingen und Filderstadt mit jeweils 1192 Euro Spitzenreiter. Die niedrigste Grenze für Fami­lien und Mehrpersonen-Haushalte liegt wiederum in Owen, Lenningen, Neidlingen und Weilheim mit jeweils 836 Euro. Prozentual am stärksten wirkt sich die Erhöhung in diesem Bereich in Altbach aus, wo die Grenze für eine Sozialwohnung für vier Personen von 784 auf 1125 Euro steigt.bk