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Deutsche Bahn setzt auf Kulanzregelung

Die Fahrgastrechte gelten, wenn der Zug aufgrund des Streiks eine Verspätung von mehr als 60 Minuten hat oder komplett ausgefallen ist. Über ein Formular der Deutschen Bahn bekommt man einen Teil der Kosten erstattet.

Bei Fernreisen gilt eine Kulanzregelung. Wer für den Zeitraum vom Mittwoch, 11. August, bis Freitag, 13. August, seine geplante Reise wegen des GDL-Streiks verschieben muss oder nicht antreten kann, kann die Fahrt nachholen. Die Karten behalten ihre Gültigkeit bis Freitag, 20. August. Alternativ kann der Preis der Fahrkarten auch erstattet werden.

Die Zugbindung bei Sparpreisen und Super-Sparpreisen ist aufgehoben. Für die Weiterfahrt bei Fernreisen können Fahrgäste jeden anderen Zug nutzen - das gilt auch für Züge des Nahverkehrs.

Sitzplatzreservierungen können kostenlos umgetauscht werden. Dafür sollte man sich an die DB Verkaufsstelle wenden. Weitere Infos gibt es unter www.bahn.de.pm