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Die 42 Hektar werden halbiert

Hungerberg Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft folgt dem Dettinger Antrag auf Reduzierung der Fläche.

Kirchheim. Es war keine große Überraschung, dass Kirchheim, Dettingen und Notzingen in ihrem Gemeinsamen Ausschuss einstimmig beschlossen haben, die maximale Fläche für ein mögliches Gewerbegebiet Hungerberg im neuen Flächennutzungsplan nahezu zu halbieren - von 42 auf 21,6 Hektar. Zum einen hatte die Gemeinde Dettingen, auf deren Gemarkung das Areal liegt, die Reduzierung selbst beantragt. Da wäre es mehr als verwunderlich gewesen, wenn die anderen beiden Kommunen gegen den Antrag gestimmt hätten. Zum anderen aber haben im Ausschuss nur Bürgermeister abgestimmt, da die einzelnen Mitglieder kein eigenes Stimmrecht wahrnehmen konnten. Die Vertreter der Kommunen waren an das Mandat gebunden, das der jeweilige Gemeinderat ihnen auf den Weg gegeben hatte - und alle drei Gemeinderäte hatten der Reduzierung im Vorfeld zugestimmt.

So war es an Dettingens Bürgermeister Rainer Haußmann, vor der Abstimmung in Kirchheims Stadthalle die Gründe darzulegen, warum die Fläche reduziert werden soll: Beim Flächennutzungsplan gehe es darum, dass er alle denkbaren, möglichen und in Betracht zu ziehenden Flächen für den nächsten Zyklus enthält. Das wiederum bedeute nicht, dass jede Fläche, die dort aufgenommen ist, bis zum Zyklus-Ende - im konkreten Fall also bis 2035 - auch wirklich bebaut sein wird.

Die 42 Hektar, um die es ursprünglich gegangen war, bezeichnete Rainer Haußmann als eine „rein technische Größe“. Der Verband Region Stuttgart, die Wirtschaftsförderung der Region sowie die drei Kommunen der Verwaltungsgemeinschaft hätten sich zunächst für diese 42 Hektar entschieden, denn: „Der Flächennutzungsplan sollte da auch nicht zu kurz springen.“ In einen Bebauungsplan hätte aber nur die Hälfte der Fläche münden sollen.

Weil aber bereits Unterschriften für das Bürgerbegehren gegen ein Gewerbegebiet Hungerberg gesammelt wurden, habe die Dettinger Gemeindeverwaltung zunächst auf den Aufstellungsbeschluss verzichtet. Um nun Missverständnissen beim Bürgerentscheid vorzubeugen, sei es wichtig, dass im Flächennutzungsplan nur noch die Zahl auftaucht, um die es tatsächlich gehen soll. Deshalb hat Dettingen die Halbierung des Areals im Planwerk beantragt.

„Ja“ heißt „Nein“ - und umgekehrt

Die Fragestellung am 26. September soll lauten: „Sind Sie dafür, dass der Hungerberg in seiner unbebauten Form erhalten bleibt?“ Deshalb betonte Rainer Haußmann im Ausschuss: „,Ja‘ beim Bürgerentscheid heißt ,Nein‘ zum Gewerbegebiet, und ,Nein‘ beim Bürgerentscheid heißt ,Ja‘ zum Gewerbegebiet.“ Andreas Volz