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Die Bestätigung der Pflicht zur Quarantäne kann in Kirchheim jetzt online beantragt werden.

Pandemie Die sogenannte Absonderungspflicht durch positive Covid-Tests muss jetzt Online beantragt werden.
Symbolfoto: Markus Brändli

Kirchheim. Durch die Änderung der Corona-Verordnung werden Bescheinigungen über die Pflicht zur Quarantäne beziehungsweise Isolation nur noch auf Antrag ausgestellt. Bürgerinnen und Bürger, die einer Absonderungspflicht unterliegen, da sie positiv getestet wurden oder engen Kontakt zu einer infizierten Person hatten, können dafür eine Absonderungsbescheinigung beantragen. Die Bescheinigung bestätigt die Pflicht zur Isolation über den erforderlichen Zeitraum und ist ab sofort online anzufordern.

Der Link zum Online-Formular findet sich auf www.kirchheim-teck.de/corona und ist unter www.bit.ly/3GABS direkt aufrufbar. Für die Ausstellung einer Absonderungsbescheinigung wird vorausgesetzt, dass der Antragsteller sich als positiv Getesteter, als Kontaktperson oder als Haushaltsangehöriger in häuslicher Quarantäne befand. Die Bescheinigung sollte erst angefordert werden, wenn dieQuarantäne beendet ist.

Nach Überprüfung der erforderlichen Unterlagen erfolgt dann die Ausstellung der Absonderungsbescheinigung. Allerdings kann es durch die aktuell hohen Fallzahlen zu Verzögerungen kommen. pm