Unzugeordnete Artikel

Die Elektroflitzer kommen

Mobilität Seit einigen Tagen sind auch hierzulande sogenannte E-Scooter zugelassen: Alternative zum Auto oder Gefahr für Fußgänger und Straßenverkehr? Von Philip Sandrock

Foto: Jürgen Holzwarth
Foto: Jürgen Holzwarth

Für ungeübte Fahrer ist es eine wackelige Sache, die ersten Meter mit einem E-Scooter zurückzulegen. Gefühlt saust man unglaublich schnell den Weg entlang, selbst wenn der Tacho nur 20 Kilometer pro Stunde anzeigt. Schneller darf man damit in Deutschland nicht fahren.

Denn bevor die Roller hierzulande zugelassen wurden, wurden die Vor- und Nachteile der kleinen Fahrzeuge hitzig diskutiert. Die einen sahen in den Tretrollern mit Akku-Antrieb eine Gefahr für Fußgänger, sollten die Fahrzeuge auf Gehwegen fahren dürfen. Für andere sind die Gefährte schlicht zu langsam, um den Fahrweg mit Rad- und Autofahrern zu teilen.

Weil es keinen einheitlichen europäischen Rahmen für diese Fahrzeuggattung gibt, hat das Bundesverkehrsministerium eine eigene Regelung erarbeitet. Im sperrigen Beamtendeutsch heißen die Spielregeln für E-Scooter im Straßenverkehr jetzt „Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung“ (eKFV). Darin sind die rechtlichen Voraussetzungen geregelt, die die Roller erfüllen müssen.

Gudrun Zühlke, Landesvorsitzende des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC), begrüßt die neuen Regeln für die E-Scooter. Nicht begeistert ist der Rad-Club allerdings über die Rahmenbedingungen, die die E-Scooter-Fahrer jetzt vorfinden. Die E-Roller müssen auf Radwegen oder Radfahrstreifen fahren - sofern vorhanden. Und genau darin sieht die ADFC-Chefin das Problem: „Das Radwegenetz ist noch nicht durchgehend und noch nicht für alle Radfahrer ausgebaut“, sagt Zühlke. Außerdem seien die Beschilderungen der Radwege - oder der von Fußgängern und Radfahrern gemeinsam genutzten Wege - oft missverständlich. Weiter seien viele Radfahrstreifen nicht breit genug. Der ADFC hätte sich gewünscht, dass dieser Missstand zunächst behoben wird, bevor weitere Fahrzeuge auf die Radwege strömen. Andererseits sei durch den Einsatz des Clubs auch verhindert worden, dass die E-Scooter auf den Gehwegen fahren dürfen und dadurch Verkehrsteilnehmer gefährden können.

Für Peter Hartmann ist die gesetzliche Regelung nur halb zu Ende gedacht. Er vertreibt mit seiner Kohlberger Firma „eMotion“ E-Scooter und bietet auch geführte Touren mit Segways an - die nun ebenfalls unter die neue Regelung fallen. Alles sei zu bürokratisch und zwinge die Hersteller, die E-Roller künstlich zu verlangsamen. „Auf dem Radweg sind sie mit einem E-Scooter der Langsamste“, sagt Hartmann. Die komplizierten Zulassungsregeln in Deutschland verteuerten die Geräte überdies. Hartmann rechnet mit Mehrkosten von rund 250 Euro pro Gerät. Für Hartmann ist klar: „Das Thema wird explodieren.“ Er sieht die Nachfrage vor allem bei Pendlern und im Kurzstreckenbetrieb. „Man kann die Fahrzeuge überall mit hinnehmen“, sagt er. In der S-Bahn ebenso wie im Kofferraum des Autos. So könne man außerhalb parken und den Weg in die Innenstadt oder zur Arbeit mit dem E-Scooter zurücklegen.

So sieht es auch Reimund Elbe, Pressesprecher des ADAC Württemberg: „Die E-Scooter dienen dazu, unnötige Autofahrten zu vermeiden.“ Insbesondere für Ballungsräume wie die Region Stuttgart sei die neue Elektromobilität deshalb interessant. Die Mobilität mit Elektrokleinstfahrzeugen sieht er deshalb als wichtigen Baustein einer modernen Verkehrspolitik.

Zweifel daran, ob wirklich viele Autofahrer auf die Elektro-Zweiräder umsteigen, äußert die ADFC-Vorsitzende Zühlke: Zahlen aus anderen Ländern zeigten, dass nur zehn Prozent vom Auto zum Scooter wechseln. Die meisten Nutzer seien vorher zu Fuß gegangen. „Die Fußgänger rüsten auf“, sagt Zühlke. Das sei nicht im Sinne einer nachhaltigen Verkehrspolitik. Allerdings gehen weder der Auto- noch der Fahrradclub davon aus, dass es zum Massenansturm auf die E-Scooter kommen wird. Das sei auch gefährlich: „Wir werden viele Unfälle haben“, sagt Zühlke. Ähnlich wie bei der Einführung der E-Bikes befürchtet sie, dass viele Leute völlig unvorbereitet auf die Roller umsteigen. „Man sollte vorher unbedingt das Fahren mit dem E-Scooter üben“, rät Zühlke.

Keine Führerschein- und Helmpflicht

Das Bundesverkehrsministerium hat eine sogenannte „Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung“ erarbeitet. Darin wird der Betrieb kleinerer Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb geregelt.

Welche Voraussetzungen muss ein „Elektrokleinstfahrzeug“ erfüllen?

Es braucht eine Lenk- oder Haltestange und darf nur zwischen sechs und 20 Kilometer pro Stunde fahren. Der Elektromotor der E-Scooter darf höchstens 500 Watt Leistung haben (bei Segways sind 1 400 Watt erlaubt). Außerdem müssen die Fahrzeuge, anders als E-Bikes, eine Allgemeine Betriebserlaubnis vom Kraftfahrt-Bundesamt erhalten.

Wer darf E-Scooter fahren?

Jeder über 14 Jahre. Es besteht keine Führerscheinpflicht oder Pflicht zur Vorlage einer Mofa-Prüfbescheinigung. Eine Helmpflicht besteht ebenfalls nicht.

Wo dürfen E-Scooter fahren?

Sofern ein Radweg oder ein Radfahrstreifen vorhanden ist, muss man diesen auch mit seinem E-Scooter benutzen. Wenn Radwege fehlen, darf auch die Fahrbahn genutzt werden. Der Gehweg ist für E-Scooter tabu.

Muss man seinen E-Scooter versichern?

Ja. Laut der Verordnung sind Elektrokleinstfahrzeuge Kraftfahrzeuge und somit automatisch auch versicherungspflichtig. Wegen der kleinen Ausmaße und der Besonderheiten in der baulichen Ausführung ist für diese Fahrzeuge die Einführung einer kleinen Versicherungsplakette zum Aufkleben vorgesehen.ps