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Die Finanzen der EU

Zu den Artikeln „Warnung vor Risiken“ vom 12. März und „Wiederaufbau - Karlsruhe bremst Zustimmung“ vom 27. März

Wegen der Sorgen von deutschen Bürgern, dass mit einer immer stärker zentralistisch ausgerichteten EU und mit der Einführung des Euro es zu einer Transferunion kommen könnte, ist als Teil des Maastrichtvertrags 1992 die Nichtbeistandsklausel eingeführt worden. Der Inhalt: Kein EU-Staat darf für die innerstaatlichen Budgetdefizite, also die Schulden eines anderen EU-Staates haften. Etliche Politiker sehen den Grundsatz bereits durch den Rettungsschirm ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus), durch den Deutschland mit circa 200 Milliarden Euro haftet, infrage gestellt, ebenso durch die Anleihenkäufe der Europäischen Zentralbank (EZB), die mittlerweile 40 Prozent der Staatsschulden der Eurozone hält.

Die Kläger gegen den EU-Coronafonds in Höhe von 750 Milliarden Euro sahen den Maastrichtrechtsgrundsatz erneut negiert. Denn beim EU-Coronafonds werden 338 Milliarden Euro als Zuschuss gewährt, den Rest nimmt die EU als Kredite auf. Die EU darf aber laut ihrer Verfassung nur die Gelder ausgeben, die an sie von den einzelnen Staaten überwiesen werden, somit keine eigenen Kredite aufnehmen. Große Bedenken äußerte zudem der Bundesrechnungshof, der im EU-Coronafonds eine Zäsur sieht. „Faktisch handelt es um die Vergemeinschaftung von Schulden und Haftung“, sagte der Rechnungshof-Präsident Kay Scheller und ergänzt, dass offen sei, wer wann welchen Beitrag zur Tilgung der hohen gemeinsamen Schulden leisten werde.

Gleichzeitig wird der deutsche Sparer durch die Niedrigzinspolitik der EZB enteignet. Laut der DZ Bank haben die deutschen Sparer im Zeitraum von 2010 bis 2019 über 648 Milliarden Euro wegen der Niedrigzinspolitik der EU eingebüßt. So müssen Versicherungen die Gebühren erhöhen, zum Beispiel bei privaten Kranken- und Pflegeversicherungen, da sie die Versicherungsbeiträge wegen der Niedrigzinspolitik der EZB nicht gewinnbringend anlegen können.

Peter Schuster, Notzingen