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Die Grundrechte auf den Müll?

Zur Berichterstattung über die Demonstrationen in Berlin

Nach Artikel 8 Absatz 1 des Grundgesetzes ist es allen Deutschen erlaubt, sich ohne Anmeldung und ohne Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Die Corona-Demonstration in Berlin war im Grunde genommen, von einigen wenigen Ausnahmen abgesehen, ein Beispiel einer derartigen friedlichen Versammlung. Die Ausnahmen sind die circa 300 oder 400 Rechtsextremen, Reichsbürger und Neonazis, die zur Stürmung auf den Reichstag aufgerufen haben. Natürlich wollen wir in einer Demokratie so etwas nicht sehen und es darf nicht sein.

Aber wir wollen auch ganz andere Dinge nicht sehen oder hören. Zum Beispiel eine Aussage des SPD-Vorsitzenden Norbert-Walter Borjans: „Die Veranstalter, aber auch bürgerliche Mitmarschierer, können sich nicht auf die Sorge um bürgerliche Freiheiten berufen, wenn sie mit gewaltbereiten Rechtsradikalen, Reichsbürgern und Antisemiten im gleichen Demonstrationszug protestieren.“

Was bewirken solche Aussagen? Sie spielen Rechtsextreme und friedliche Demonstranten gegeneinander aus, indem sie suggerieren, dass auf dieser Demo entweder Rechtsradikale oder Leute gewesen sind, die mit Rechtsradikalen gemeinsame Sache gemacht haben. Es entwertet den Sinn dieser Demo und rückt sie in den unerwünschten Bereich des rechten Spektrums. Wie stellen sich Borjans und Kollegen das vor? Darf in Zukunft nur noch demonstriert werden, wenn die Bundesregierung die Demo befürwortet (wie bei Fridays for Future)?

Liebe Freunde, die Demokratie ist gefährdet, aber derzeit weniger durch Rechtsextreme als vielmehr durch Politiker, die solche absurden Aussagen tätigen.

Roman Schuster, Kirchheim