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Die Inzidenz im Kreis  liegt unter 500

Pandemie   Die Infektionslage im Landkreis Esslingen erlaubt es wieder, 
die 2-G-Regel im Einzelhandel zurückzunehmen. 

Kirchheim. „Was geht?“ Das ist eine beliebte Begrüßungsfloskel, vor allem bei jüngeren Menschen. In der Corona-Pandemie, erst recht bei steigenden Inzidenzzahlen, wird daraus aber eine existentielle Frage. Es bedeutet dann so viel wie: „Was ist (noch) erlaubt?“ Normalerweise werden die Bedingungen dann entsprechend verschärft, um die Kontaktmöglichkeiten einzuschränken.

Mittlerweile ist das Wort „Lockdown“ aber eher zu einer allgemeinen Drohung geworden – wie früher einmal der Knecht Ruprecht für diejenigen Kinder, die zur Sorte der weniger Braven gehörten. Allerdings ist der Lockdown eine durchaus reale Bedrohung, denn eindrücklich ist es noch allen in Erinnerung, was das bedeutet: keine Begegnung von mehr als drei Personen, wenn diese sich nicht zufällig in Supermärkten, Lebensmittel- oder Zeitschriftenläden treffen. Dazu kommen Ausgangssperren für alle, weswegen die Abend- und Nachtstunden an die autofreien Sonntage vor bald 50 Jahren erinnern.

Leichte Lockerungen

Es geht aber auch anders – selbst Ende November 2021: Nachdem am fünften Tag in Folge die Inzidenzzahlen im Landkreis Esslingen wieder unter 500 lagen, gelten jetzt wieder erste vorsichtige Lockerungen. Zurückgenommen wird die 2-G-Regel im Einzelhandel, die für alle Branchen galt, die nicht zur Grundversorgung zählen. Außerdem gilt jetzt im Kreis Esslingen auch nicht mehr die nächtliche Ausgangssperre für Ungeimpfte. Seit 24. November durften Menschen, die weder genesen noch geimpft waren, ihre Wohnung zwischen 21 Uhr abends und 5 Uhr morgens nur mit triftigem Grund verlassen.

Zunächst ist die Rücknahme dieser Regeln sicher eine gute Nachricht. Allerdings ist damit nicht zwangsläufig eine Trendwende verbunden. Wie es weitergeht, wird sich erst noch zeigen.

Unabhängig von der Entwicklung der Inzidenzzahlen, der Intensivbetten-Belegung, der Impfquote oder auch der Omikron-Variante des Virus gelten jetzt andere Regeln für die Praxis: Wer vollständig geimpft ist, muss den Nachweis dafür digital vorlegen können. Das gelbe Impfheftchen reicht nicht mehr aus. Der Nachweis mit QR-Code kann nun entweder am Smartphone gezeigt werden oder als Ausdruck, den man nach der Impfung erhält – wie Robert Berndt, der Pressesprecher der Stadt Kirchheim, betont.

Schwangere oder stillende Frauen sind nur noch bis 10. Dezember von Testpflicht und Zutrittsbeschränkungen ausgenommen – weil es dann drei Monate her ist, dass für sie eine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission vorliegt.   Andreas Volz