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Die Klosterwiese ist kein Kulturdenkmal

Zur Petition die die Bürgerinitiative Klosterwiese eingereicht hat, äußerte sich Oberbürgermeisterin Angelika Matt-Heidecker vorab in der Ratssitzung.

Ein Kulturdenkmal sei die Wiese gemäß Paragraf 2 des Denkmalschutzgesetzes nicht. Die heutige Wiese nahm im ehemaligen Klosterareal nur einen schmalen Streifen im Norden der Bewirtschaftungsfläche ein. Zur Überflutungsfläche wird die Klosterwiese allenfalls teilweise beim extrem seltenen Hochwasserstand der Kategorie „HQ extrem“.

Artenschutzrechtlich relevante Störungen durch die Bebauung der Wiese sind nicht zu erwarten. Ferner wurde ein Gutachten erstellt, wie Wurzelbereiche von Bäumen bei der Erschließungsplanung zu schützen sind.

Dem Freizeitraum Klosterwiese will man schon im Bebauungsplan auch in Zukunft gerecht werden, indem die baulichen Möglichkeiten nicht ausgeschöpft werden und nur ein kleiner Teil der Wiese bebaut wird.

Einem Treffpunkt vieler Bewohner der Anschlussunterbringung mit Ruhestörungen wird im Bedarfsfall mit Mitteln des Polizei- und Ordnungsrechtes begegnet.

Ein Vorkaufsrecht existiert beim Kiki Mondo Richtung Dettingen nicht, da der Bebauungsplan keine öffentliche Fläche ausweist und keine Vorkaufssatzung vorliegt.

Ein enteignungsgleicher Eingriff gegenüber Immobilienunternehmen liege auf der Klosterwiese nicht vor, da kein rechtswidriges hoheitliches Handeln entstand.ist