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Die Mär vom guten Boden

Zum Leserbrief „Ökologisch wichtige Fläche“ vom 22. Juli

Da sich gar so viele bemühen, den Boden auf dem Hungerberg gut zu reden, habe ich versucht, mir Klarheit darüber zu verschaffen. Grundsätzlich gelten die Seitenstreifen entlang von Autobahnen in einer Breite von 100 Meter als belastet. Deshalb sieht das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die Nutzung dieser Flächen für die Schaffung von Photovoltaik-Parks vor. Um den Anteil von Solarstrom zu erhöhen, hat Baden-Württemberg die Freiflächenöffnungsverordnung für Acker- und Grünland verabschiedet. Damit können und sollen Photovoltaik-Parks auch auf sogenannten benachteiligten Gebieten gemäß Paragraf 3 EEG 2017 zugelassen werden. Mit benachteiligtem Gebieten meint der Gesetzgeber unter anderem ertragsschwaches Ackerland. Und, kaum zu glauben, im Energieatlas von Baden-Württemberg ist der Hungerberg Teil eines großflächigen Subventionsgebietes.

Dagegen argumentiert Herr Thaer in seinem Leserbrief vom 22. Juli „Diese hochwertige landwirtschaftliche Fläche soll der Nahrungsmittelproduktion entzogen werden.“ Dieses Argument zieht sich wie ein roter Faden durch die Aussagen der Projektgegner und ihrer Sympathisanten. Ist all diesen engagierten Bürgern und Experten der Energieatlas unbekannt?

Man muss nicht für die Schaffung zukunftsfähiger Arbeitsplätze sein. Man muss auch nicht unbedingt darüber nachdenken, dass der Wohlstand unserer Region ein Ergebnis ist aus der Symbiose von ländlicher Industrie und Nebenerwerbslandwirtschaft. Dass vor 150 Jahren die Landflucht damit gestoppt werden konnte, kann man auch ignorieren. Das alles ist legitim.

Dass jedoch der Ackerboden auf dem Hungerberg vom Feinsten sein soll, ist offensichtlich mehr Dichtung als Wahrheit. Oder irrt da die grün-schwarze Landesregierung?

Gerold Straub, Kirchheim