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Die Suche nach Kontakten ist oft nicht einfach

Corona Der Ausbruch in einer Flüchtlingsunterkunft in Nürtingen stellt das Landratsamt im Kreis vor Herausforderungen.

Hier stehen viele Bewohner unter Quarantäne. Foto: Ralf Just
Hier stehen viele Bewohner unter Quarantäne. Foto: Ralf Just

Nürtingen. In der vergangenen Woche wurde das Esslinger Landratsamt mit dem Vorwurf konfrontiert, nicht genügend getan zu haben, um einen Corona-Ausbruch in der großen Gemeinschaftsunterkunft in der Nürtinger Max-Eyth-Straße einzudämmen. Pressesprecherin Andrea Wangner teilte jetzt mit, dass es keine neuen Erkenntnisse zur Zahl der Infizierten in der Unterkunft gibt. Zwischen dem 6. und dem 19. Oktober wurden insgesamt 36 Personen in dem Gebäude in der Max-Eyth-Straße in Nürtingen positiv getestet, alleine beim letzten großen Test am 19. Oktober waren von 52 Personen 33 positiv.

Insgesamt sind in der für 160 Menschen ausgelegten Unterkunft 119 Personen gemeldet, getestet wurde nur, wer gerade da war. Wo die anderen sind, könne man nicht sagen. Soweit es möglich war, seien die Menschen innerhalb der Unterkunft in Einzelzimmern untergebracht worden.

Kritisiert wurde, dass die Quarantäne-Auflagen nicht richtig überprüft würden und die Bewohner trotzdem in die Stadt gehen. Die Quarantäne wird laut Landratsamt durch die Ortspolizeibehörde überwacht. „Zusätzlich ist vom Landkreis ein Sicherheitsdienst organisiert und aufgestockt worden, der die Bewohner sensibilisiert, das Gebäude nicht zu verlassen“, sagt Wangner.

Auch in anderen Unterkünften des Kreises gibt es positiv Getestete. Seit 5. Oktober gelte deswegen ein Besuchsverbot für alle Gemeinschaftsunterkünfte. Für Unterkünfte in städtischer Trägerschaft hat die Stadt Nürtingen ein Besuchsverbot ausgesprochen.

Im Gesundheitsamt müssen nun die Kontakte der vergangenen beiden Wochen nachverfolgt werden. Dazu werde Kontakt mit der positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Person aufgenommen und diese gebeten, eine Liste der engen Kontaktpersonen zu erstellen.

Da dies für die Betroffenen häufig schwierig sei, werde ein Mitarbeiter des Amtes gebeten, bei der Liste zu helfen. „Mit diesem Mitarbeiter wird auch telefonisch besprochen, wie die Situation vor Ort ist, welche Personen in der Unterkunft als enge Kontaktpersonen infrage kommen und welche nicht. Mitarbeiter des Gesundheitsamtes kontaktieren die betroffenen Kontaktpersonen telefonisch, sofern das möglich ist. Danach wird eine schriftliche Quarantäne-Anordnung für enge Kontaktpersonen erstellt. Diese wird den Betroffenen entweder per E-Mail oder per Post zugeschickt“, sagt Wangner. Barbara Gosson