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Corona Im Landkreis Esslingen liegt die Sieben-Tage-Inzidenz aktuell bei 150,5. Jetzt winken erste Lockerungen – wenn auch noch aus der Ferne. Von Antje Dörr

Wer in den Genuss von Erleichterungen kommen möchte, muss mindestens seit zwei Wochen vollständig geimpft sein oder die Erkranku
Wer in den Genuss von Erleichterungen kommen möchte, muss mindestens seit zwei Wochen vollständig geimpft sein oder die Erkrankung durchgemacht haben. Foto: Markus Brändli

Seit einer starken Woche sinkt die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Esslingen so rasch, wie sie zu Beginn der dritten Welle angestiegen war. 254,9 Corona-Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen hatte das Landesgesundheitsamt am 27. April gemeldet - der vorläufige Höchststand der dritten Welle im Kreis. Gestern ist die Sieben-Tage-Inzidenz auf 150,5 gesunken. Damit liegt die Zahl der Neuinfektionen binnen sieben Tagen unter einer der Schwellen, die in der Bundesnotbremse festgelegt sind. Wird nun sofort gelockert?

„Nein“, sagt Landratsamts-Pressesprecherin Andrea Wangner. Die Sieben-Tage-Inzidenz muss an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten werden, also unter 165 liegen. Wenn das der Fall ist, dürfen Schulen am übernächs­ten Tag zum Wechselunterricht zurückkehren und Kitas von Notbetreuung auf Betrieb unter Pandemiebedingungen umstellen.

Frühestens in einer Woche

Mittlerweile hat das Kultusminis­terium (KM) nähere Informationen zu Schulöffnungen herausgegeben. Da Samstage ebenfalls als Werktage gelten, könnten die Schulen nach heutigem Kenntnisstand am Freitag, 14. Mai, wieder Präsenzunterricht anbieten. Allerdings wird eine Übergangsfrist in Aussicht gestellt, „falls die Rückkehr zum Wechselunterricht nach Ablauf dieser Frist aus schulorganisatorischen Gründen nicht unmittelbar möglich ist“, so das KM.

Unabhängig von der Inzidenz treten von morgen an Erleichterungen für Geimpfte und Genesene in Kraft. Im Landkreis Esslingen sind von 534 505 Bürgerinnen und Bürgern 36 577 vollständig geimpft (Stand 2. Mai). 21 631 Menschen gelten als genesen. Allerdings kommen nicht all diese Menschen in den Genuss der Erleichterungen. Denn erstens müssen seit der zweiten Impfdosis zwei Wochen verstrichen sein, um sicherzugehen, dass die Impfung ihren vollen Schutz entfaltet hat. Und zweitens darf die Corona-Infektion maximal sechs Monate zurückliegen. Das heißt: Wer in der ersten Welle an Covid erkrankt war, gehört nicht zum Personenkreis der Genesenen. Geimpfte müssen nachweisen können, dass sie vollständig geimpft sind - zum Beispiel mithilfe des Impfpasses. Genesene benötigen den Nachweis eines positiven PCR-Tests oder einen anderen Nukleinsäurenachweis, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt.

Maske tragen bleibt Pflicht

Wer vollständig geimpft oder genesen ist, muss sich künftig nicht mehr an nächtliche Ausgangsbeschränkungen halten. Auch Kontaktbeschränkungen gelten für sie nicht mehr. Bei privaten Zusammenkünften werden Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt. Wo andere ein negatives Testergebnis vorlegen müssen, beispielsweise, um zum Friseur zu gehen, gelten Geimpfte und Genesene automatisch als negativ getestet. Was jedoch bleibt, ist die Maskenpflicht. Auch das Abstandhalten bleibt trotz Impfschutz oder überstandener Krankheit Pflicht.