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Die Verbraucher sind die Dummen

Zur Berichterstattung über den Bundesverwaltungsgerichts-Entscheid zu Fahrverboten

Fahrverbote sind jetzt möglich, aber dazu muss das deutsche Recht laut den Leipziger Bundesverwaltungsrichtern „unangewendet“ bleiben. Das erscheint doch einigermaßen kurios. Welche Richter an welchen Gerichten mögen demnächst auch kein deutsches Recht mehr anwenden und sich in einen „rechtsfreien“ Raum begeben? Auch wenn in der Sache nachvollziehbar, klingt das sehr nach Rechtsbeugung und öffnet einen gefährlichen Pfad.

Wirtschaft und Verbraucher brauchen Rechtssicherheit für ihre Entscheidungen. Die ist zumindest den Verbrauchern rückwirkend abhanden gekommen, da die Bundespolitik zumindest im Rahmen Euro-5- und Euro-6-Gesetzgebung lächerliche Kontrollvorgaben gemacht hat, die der Verbraucher jetzt ausbaden darf. Aber was will man von CSU-geführten Bundesministerien schon verlangen - außer der Perfektionierung des Versagens. Auch wenn für Euro-5-Diesel Fahrverbote „erst“ für den Herbst 2019 in Stuttgart angedacht sind, werden Fahrzeugzeitwerte von dann rund fünf- bis fünfzigtausend Euro quasi annulliert. So viel zur Bestandssicherung. Softwarelösungen sind wenig zielführend und wälzen erhebliche Betriebsrisiken und Folgekosten auf den Verbraucher ab. Zum Thema Hardware-Nachrüstung plappern viele bar jeglichen Wissens irgendwelche Halbwahrheiten nach. In den Fahrzeugen, in denen Bauraum in nicht crashrelevanten Bereichen zur Verfügung steht, kann man das machen. Wenn es den gleichen Motor in Euro-5- und Euro-6-Versionen gibt, ist auch die Software für die SCR-Steuerung kein Hexenwerk. Aber das betrifft nur wenige.

Und die anderen? Da hat der Verbraucher das Nachsehen. Fahrzeuge ausländischer Hersteller? Da kann man niemanden zwingen, der Verbraucher bleibt der Dumme. Gesetzliche Rahmenbedingungen für Nachrüstungen? Da arbeitet niemand dran. Heiße Luft wohin man schaut.

Bodo Lorenz, Schlierbach