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Die Vorgeschichte des Berufungsverfahrens

Im August 2013 forderte die Untere Naturschutzbehörde die Wirtin des Otto-Hoffmeister-Hauses, Martina Vogt-Bern, per Brief erstmals auf, die Beweidung zu unterlassen und stattdessen die Flächen zu mähen.

Im Februar 2015 erließ das Amtsgericht Kirchheim einen Strafbefehl gegen Martina Vogt-Bern, weil sie die Tiere trotz Strafanzeige vom August 2014 durch das Landratsamt weiterhin weiden ließ und einen Elektrozaun aufgebaut hatte. Gefordert wurde ein Bußgeld in Höhe von 2 800 Euro, das sie jedoch nicht bezahlte. Ihren Vorschlag, den Bestand mit teilweise sehr alten Tieren als Ausnahmeregelung festzuschreiben, nahm das Landratsamt nicht an.

Im Mai 2016 verurteilte das Amtsgericht Kirchheim die Angeklagte zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 70 Euro. Martina Vogt-Bern legte dagegen Berufung ein.

Im Januar 2017 hat sich das Stuttgarter Landgericht erstmals mit dem Berufungsverfahren beschäftigt. Die Kammer setzte den Prozess jedoch aus. Beschlossen wurde, ein naturschutzfachliches Gutachten einzuholen. ank