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Die Vorwürfe gegen Rexer sind vom Tisch

Verkehr Das Busunternehmen hält sich laut Gutachter-Urteil an die Bestimmungen des Tarifvertrags.

Esslingen. Das Busunternehmen Rexer, das in Esslingen einige Buslinien betreibt, ist in den vergangenen Monaten nicht aus den Schlagzeilen gekommen: Erst waren es die schlecht ausgebildeten, unfreundlichen Fahrer, die die Esslinger Kundschaft erzürnten, dann im Juli machte die Meldung die Runde, dass das Calwer Unternehmen Insolvenz angemeldet hat. Außerdem steht seit Februar die Anschuldigung eines Mitbewerbers im Raum, das Unternehmen zahle seines Angestellten nicht nach Tarif. Fischle & Schlienz Omnibusverkehr hatte Anfang des Jahres schwere Vorwürfe gegenüber seinem Konkurrenten Rexer erhoben. Das Esslinger Unternehmen monierte in einem Brief an die Stadt unter anderem, dass Rexer Bestimmungen des Tarifvertrages für das private Omnibusgewerbe, den so genannten WBO-Tarif, unterlaufe und sich damit einen Wettbewerbsvorteil auf Kosten der Beschäftigten verschaffe.

Überprüfung beantragt

Rexer hatte, nach Angaben der Stadt Esslingen, kurz darauf dem Städtischen Verkehrsbetrieb Esslingen (SVE) eine Stellungnahme dazu übermittelt. Darin wurden die Vorwürfe der Firma Fischle & Schlienz als haltlos zurückgewiesen und die Einsichtnahme in die Vergütungsabrechnungen der Fahrer durch den Auftraggeber angeboten. Der SVE hatte daraufhin einen Fachanwalt im Bereich Tarifrecht im Verkehrswesen, die Kanzlei Hüffner und Stier, mit der Überprüfung der Vorwürfe beauftragt.

Nach umfangreicher Prüfung von Gehaltsabrechnungen, Betriebsvereinbarungen, Dienstplänen und weiterer Dokumenten von 15 zufällig ausgewählten Mitarbeitern der Firma Rexer, sowie Untersuchungen, die auch direkt bei Rexer in Calw stattgefunden haben, kommt die Kanzlei zum Ergebnis, dass die Vorwürfe unzutreffend sind. Im Fazit des Gutachters heißt es dazu: „Die Firma Rexer zahlt ihren Arbeitnehmern tatsächlich ein Entgelt, das in der Höhe den repräsentativen Tarifverträgen des WBO entspricht. Sie hält die Bestimmungen des Tariftreuegesetzes ein.“Johannes M. Fischer