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Diese Regeln gelten ab dem morgigen Freitag

Die Gastronomie darf wieder öffnen, dabei gilt: Für Außen- und Innengastronomie haben die Wirte ein Zeitfenster zwischen 6 und 21 Uhr, wobei das nicht „letzte Runde“ bedeutet, sondern der letzte Gast gegangen sein muss. Im Innenbereich ist ein Gast auf 2,5 Quadratmeter Gastraum erlaubt. Sowohl innen als auch außen müssen die Tische 1,50 Meter auseinander stehen.

An Grundschulen wird im Präsenzbetrieb ohne Abstand unterrichtet, in Klasser anderen Schularten findet Präsenzunterricht im Wechselmodell statt.

Kulturveranstaltungen sind im Freien mit bis zu 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zulässig. Ebenso dürfen Galerien, Gedenkstätten und Museen wieder öffnen. Die maximale Personenzahl sowie Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweise sind auch hier notwendig. Auch gilt die Pflicht zur Kontaktübermittlung.

Hotels und andere Beherbergungsbetriebe, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen öffnen.

Die Sperrstunde für die Zeit zwischen 22 bis 5 Uhr wird aufgehoben.

Weiterhin müssen Kunden, beispielsweise in der Gastronomie, generell eines der „drei G“ nachweisen können: Getestet, Geimpft oder Genesen. Die Maskenpflicht gilt weiter, ebenso die Pflicht zur Datenübermittlung, sei es per App (Luca o. ä.) beim Einchecken oder mit Zetteln. Es gilt nach wie vor die Einhaltung der Abstandsregeln.

Treffen sind im öffentlichen oder privaten Raum mit fünf Personen aus zwei Haushalten möglich. Kinder bis einschließlich 13 Jahre, sowie geimpfte oder genesene Personen werden nicht mitgezählt.

Im Einzelhandel erlaubt der Stufenplan eine Erweiterung des bisherigen „Click and Meet“: Statt einem Kunden pro 40 Quadratmeter können jetzt zwei getestete, geimpfte oder genesene Kunden sogar ganz ohne vorherige Terminbuchung zugelassen werden.

Informationen für den Landkreis Esslingen sind auf der Kreis-Homepage www.landkreis-esslingen.de zu finden. Hinweise zur Öffnungsstrategie gibt es auch auf www.baden-wuerttemberg.de unter „Aktuelle Informationen zum Corona-Virus“. tb