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Diese Regeln gelten für Chöre und Orchester

Nach Paragraf 8, Absatz 1 der Corona-Verordnung sind Proben und Aufführungen von Amateurmusikvereinen wieder erlaubt. Aber: Veranstalter müssen weiterhin ein Hygienekonzept erstellen und die Daten erfassen. Beim Aufenthalt in geschlossenen Räumen wird grundsätzlich eine regelmäßige intensive Lüftung empfohlen, um die Verbreitung infektiöser Aerosole zu reduzieren. In schlecht belüfteten Innenräumen reicht die Einhaltung der AHA-Regeln dafür allein nicht aus. Während des Singens muss keine Maske bei Proben in geschlossenen Räumen getragen werden. Der Abstand sollte möglichst zwei Meter betragen. Im Freien gilt grundsätzlich keine Maskenpflicht, es sei denn, es kann kein Abstand von 1,50 Metern eingehalten werden.zap/pm