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Drogendealer hofft auf Bewährung

Verbrechen Drei Jahre nach seiner Tat legt ein Dettinger nun vor dem Landgericht Stuttgart ein Geständnis ab.

Dettingen. Weil er einen umfangreichen Handel mit verschiedenen Rauschgiftarten betrieben hat, sitzt ein Mann aus Dettingen seit gestern auf der Anklagebank. Außerdem soll er seine Wohnung als Waffendepot benutzt haben.Der Fall, mit dem sich jetzt die 8. Große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart befasst, stammt aus dem Jahr 2017 und war bereits zur Verhandlung beim Amtsgericht Kirchheim angesetzt. Dort stellte man jedoch fest, dass die Strafgewalt nicht ausreicht und verwies die Sache zur Verhandlung ans zuständige Stuttgarter Landgericht. Allerdings blieb die Strafsache über zwei Jahre liegen, nachdem der Beschuldigte sich nicht in Untersuchungshaft befand.

Am gestrigen Mittwoch wurde die Sache nun aufgerufen: Dem Dettinger wird vorgeworfen, im März 2017 zusammen mit zwei weiteren - unbekannten - Mittätern, ein Kilo Rauschgift zum Preis von 5000 Euro gekauft zu haben. Angezahlt habe er die Drogen mit 3000 Euro, vom Bankkonto seiner Ehefrau aus. Die Übergabe der Drogen soll in Ebersbach an der Fils stattgefunden haben. Während das Paket in Kleinportionen zum Weiterverkauf gedacht war, habe der Angeklagte für sich 600 Gramm in seiner Wohnung in Dettingen eingelagert.

Zahlreiche Waffen gebunkert

Gut einen Monat später, so die Anklage des Staatsanwalts weiter, soll der Beschuldigte an einen Konsumenten in Lenningen einige Gramm für zehn Euro verkauft haben. Weitere 380 Gramm, plus einer kleinen Menge Kokain, soll er zudem ebenfalls in Lenningen an Konsumenten abgegeben haben.Allerdings sind es laut Anklage nicht nur Drogen, die in diesem Prozess strafrechtlich eine Rolle spielen und als gewerbsmäßiges Handeltreiben rangieren: Als die Polizei damals nach Hinweisen aus der Kifferszene beim Angeklagten in dessen Dettinger Wohnung auftauchte, habe man noch jede Menge verbotener Waffen und waffenähnliche Gegenstände entdeckt. Darunter eine Machete, eine Armbrust, eine Präzisionsschleuder mit dazugehörigen Kugeln, ein silbernes Kampfmesser und einen Baseballschläger, der jedoch als Waffe nicht verboten ist.

Der Beschuldigte ist vor den Stuttgarter Richtern geständig. Der Vorsitzende der Strafkammer hat bereits zu Beginn der ges- trigen Verhandlung durchblicken lassen, dass man sich hinter verschlossenen Türen zu einer Art „Verständigung“ treffen könnte. Bei einem vollen Geständnis und angesichts des Umstandes, dass die Vorwürfe mehr als drei Jahre zurückliegen, könnte der Mann sogar mit einer Bewährungsstrafe davonkommen. Ein Urteil soll am morgigen Freitag verkündet werden. Bernd Winckler