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„Du sollst nicht töten“

Zum Artikel Suizidhilfe am 7. Mai

„Mit der Streichung des Verbots der Suizidhilfe hat der Deutsche Ärztetag auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts … reagiert.“ Für Ärzte galt bisher, „sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.“ Die Karlsruher Richter haben nun angeordnet, dass Ärzte die Hilfe zur Selbsttötung nicht mehr ablehnen dürfen, indem sie sich auf ihre eigentliche Aufgabe der Erhaltung des Lebens berufen.

Auch der Verband der Palliativmedizin (DGP), deren Aufgabe die Verbesserung der Lebensqualität unheilbar Kranker ist, begrüßte die „Klarstellung, dass die Mitwirkung an einer“ Selbsttötung nicht als ärztliche Tätigkeit gesehen wird. Hilft also ein Arzt einem Patienten zum Selbstmord, handelt er eben nicht in seiner Eigenschaft als Arzt. Wie das geht, weiß ich nicht.

Hilfe zum Selbstmord, das ist doch gerade so, wie wenn ein Mensch sich von einer Brücke stürzen will, weil er mit seinem Leben nicht mehr zurechtkommt. Versucht nun ein anderer, ihn davon abzubringen, jedoch ohne Erfolg, dann soll er ihm, wenn dem Selbstmordkandidaten die Kraft zu springen fehlt, mit einem Schubs helfen. Der Vergleich mag hinken, macht aber deutlich, was Karlsruhe mit „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ meint und wozu Ärzte jetzt verpflichtet sind. Mit der Entscheidung des Gerichts und der Bundesärztekammer ist ein Damm zum Schutz des Lebens eingerissen worden. Was die Flut bringt, wird die Zukunft zeigen. Weder im Mutterleib noch am Lebensende hat der Mensch das Recht zu töten. Unsere Zeit steht in Gottes Händen. ER hat Anfang und Ende zu bestimmen. Im fünften Gebot hat Gott uns Menschen eine eindeutige Grenze gewiesen: „Du sollst nicht töten!“

Jürgen Rieker, Notzingen