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Eigentlicher Schlossherr ist das Finanzministerium

Die Staatlichen Schlösser und Gärten sind dem Landesbetrieb Vermögen und Bau zugeordnet. Der Landesbetrieb seinerseits ist dem baden-württembergischen Finanzministerium unterstellt. Die Besichtigungstour der Staatssekretärin ist also kein reines Vergnügen, sondern dient dem Kennenlernen des Staatseigentums, für das das Ministerium zuständig ist.vol