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Eigentum verpflichtet

Zum Artikel: „Muss ein Bauträger soziale Nachteile ausgleichen?“ vom 6. Oktober

Dem Teckboten sei Dank! Hat er doch die Ausführungen von Herrn Dr. Thilo Rose so schön wörtlich wiedergegeben. Wir lernen daraus: Ein Bauträger darf unsozial? sein. Er darf dazu beitragen, dass der Druck auf dem sozialen Wohnungsmarkt zunimmt, denn er zahlt vom höheren Gewinn ja die unvermeidbaren Steuern, die dann der „Allgemeinheit“ (wer ist das eigentlich? Von den sozial Benachteiligten klar zu trennen) zu gute kommen. Die Gelder werden dann verteilt unter Beteiligung von Menschen, die so denken wie Herr Rose. Was haben bloß die Väter und Mütter des Grundgesetzes gedacht, als sie festlegten: Eigentum verpflichtet? Diesen Artikel hat der Gesetzgeber sowieso viel zu lange ignoriert.

Rose und Rainer Schreier, Kirchheim