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Ein Blick in den Bußgeldkatalog

Strafen für Smombies gibt es im Moment noch keine. Wer unachtsam ist und den Verkehr gefährdet - ob zu Fuß oder auf dem Fahrrad - muss trotzdem mit Bußgeldern rechnen. Ein Überblick:

Fußgänger: Geht jemand über eine Straße, obwohl die Ampel auf Rot steht, sieht der Bußgeldkatalog eine Strafe von fünf Euro vor. Ein Bußgeld für Fußgänger, weil sie im Straßenverkehr das Smartphone benutzen oder Musik hören, gibt es nicht. Dennoch haben Fußgänger wie Autofahrer im Straßenverkehr eine Sorgfaltspflicht. Wer eine Straße überquert, dabei auf sein Handy achtet und einen Unfall verursacht, hat eine Schadensersatzpflicht, wenn andere Personen oder Gegenstände zu Schaden kommen. Im schlimmsten Fall haftet der Fußgänger zu 100 Prozent für den Schaden.

Radfahrer: Für die Handynutzung auf dem Fahrrad gibt es bereits Bußgelder: 25 Euro kostet es, wenn man mit dem Handy in der Hand auf dem Rad erwischt wird. Musik hören während des Fahrens wird nicht angezeigt. Wenn es jedoch zu einer Gefährdung kommt, sind 15 Euro fällig. mk