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Einschränkung der Elternrechte?

„Grüne wollen Kinderrechte im Grundgesetz verankern“ und Kommentar „Kein Fall fürs Grundgesetz“ vom 1. Juni

In dem Artikel war zu lesen, dass „die Grünen dafür plädieren“, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, damit in Angelegenheiten, die das Kind betreffen, seine Entscheidung und sein Wille maßgeblich berücksichtigt wird. Da kann ich nur sagen: Achtung Eltern! Die Kehrseite der angedachten Erweiterung der Kinderrechte kann nur eine (geplante?) Einschränkung der Elternrechte sein.

Dann wird Grünen-Politikerin Katja Dörner zitiert: „Starke Kinderrechte gehören ins Grundgesetz, weil sie dann den Staat dazu verpflichten, die Interessen von Kindern . . . mitzudenken.“ Nachtigall, ick hör dir trapsen.

Der Kommentator im Artikel daneben fragt, „. . . wo, bitte, ist im Grundgesetz die Schutzlücke für Kinder und Jugendliche?“ Er verweist zu Recht auf Artikel eins: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Richtig, damit ist alles gesagt, denn Kinder sind schließlich auch Menschen. Gewiss, Kinder brauchen einen besonderen Schutz, insbesondere den der Eltern.

Aber hier geht es ja nicht um Schutz, sondern um Rechte, um die Selbstbestimmung Unmündiger, die die Tragweite ihrer Entscheidung nicht ermessen können. Das ist derzeit bei den Schulschwänzern für die Umwelt zu beobachten. Sie opfern nicht ihre Freizeit für ein hehres Ziel, sondern versäumen ihre Pflicht. Und für dieses Unrecht werden sie von Politikern gelobt. Ein bisschen erinnert das Ganze an Herbert Grönemeyers Lied: „Gebt den Kindern das Kommando. Sie berechnen nicht was sie tun (!). Die Welt gehört in Kinderhände.“ Verkehrte Welt.

Jürgen Rieker, Notzingen