Unzugeordnete Artikel

Erlösung von großem Leiden

Zum Leserbrief „Du sollst nicht töten“ vom 12. Mai und zur Berichterstattung über Suizidhilfe

Menschliches Leben ist häufig mit unvorstellbaren Schmerzen und Qualen verbunden, sodass die Betroffenen, am Ende ihrer Kräfte, aus diesem ausweglosen Leiden als Erlösung nur noch den Suizid sehen, wobei oft die passive Hilfe von Dritten erforderlich ist. Kaschiert wird dieser Wunsch in Patientenverfügungen, in denen die medikamentöse Sedierung durch den behandelnden Arzt gefordert wird, auch wenn dadurch die Lebensdauer verkürzt werden sollte.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat in seinem aktuellen Urteil 2020 eindeutig festgelegt, dass das „. . . . allgemeine Persönlichkeitsrecht in Verbindung mit Artikel eins Absatz eins Grundgesetz das Recht auf selbstbestimmtes Sterben unabhängig vom körperlichen und seelischen Zustand umfasst . . .“. Es gibt also ein Recht auf Freiheit, das Leben zu beenden und Hilfe von Dritten in Anspruch zu nehmen. Dieser Akt der autonomen Selbstbestimmung ist in einem pluralistischen Staat zu respektieren und es sind keine ethischen, moralischen oder religiösen Gründe zu bedenken.

Selbstverständlich muss sichergestellt werden, dass der Suizid- entschluss nicht einer temporären Laune entspringt. Die Ernsthaftigkeit muss geprüft werden und eine helfende Beratung sichergestellt sein. Dies ist die Aufgabe des Gesetzgebers, wobei sichergestellt werden muss, dass „. . . dem Recht des Einzelnen, sein Leben selbstbestimmt zu beenden, hinreichend Platz zur Entfaltung und Umsetzung bleibt“.

Manfred Schmid, Weilheim