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Es geht nicht nur um Raser

Zum Artikel „ Fortschritt beim Bußgeldkatalog“ vom 22. Oktober

Wenn es nur um die Raser ginge und die ihnen zugedachten Strafen, sei es Fahrverbot oder die jeweilige Höhe des Bußgeldes, könnte man das derzeitige Hickhack um den Anfang Juli außer Kraft gesetzten Bußgeldkatalog mit einem Achselzucken abtun. Es geht aber um mehr. Die Ende April in Kraft getretene Novelle zur Straßenverkehrsordnung beinhaltete weitaus mehr als nur die Ahndung von Tempoverstößen. Als Beispiele für die zur Verkehrssicherheit beitragenden Änderungen wäre zu erwähnen: Mehr Seitenabstand beim Überholen von Fahrradfahrern, Schrittgeschwindigkeit beim Abbiegen für Lkw und Busse oder das Verbot des Abschaltens von Notbremsassistenzsystemen durch den Fahrer..

Was die Schrittgeschwindigkeit beim Abbiegen betrifft, gab es dieses Jahr schon mehrere tödlich verlaufene Verkehrsunfälle. Vielleicht vermeidbar? Auch sollte man den finanziellen Aspekt der bereits ein halbes Jahr währenden „Außerkraftsetzung“ dieser Novelle betrachten.

Unser Staat hat zur Zeit besonders hohe Ausgaben. Er braucht auch Einnahmen. Warum nicht über berechtigte Bußgelder bei Fehlverhalten. Die Akzeptanz dürfte vermutlich hoch sein, Betroffene ausgenommen. Sicher wäre bei einer Hochrechnung über diesbezüglich entgangene Einnahmen das Ergebnis überraschend.

Zum Schluss bleibt nur noch die Hoffnung, dass es am 6. November im Bundesrat zu einer Einigung kommt.

Gerhard Ostertag, Bissingen