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Es gelten gestaffelte Grenzwerte

Die Lärmgrenzwerte für Pkw sind je nach Leistung gestaffelt. Seit dem 1. Juli 2016 gilt für den Großteil der Autos der Grenzwert von 72 Dezibel. Bei schnellen Mittel- und Oberklassewagen beziehungsweise Sportwagen wie einem BMW M5 sind dagegen 75 Dezibel erlaubt. Vergleichbar ist das mit einem Rasenmäher bei Volllast.

Nach und nach greifen in den nächsten Jahren niedrigere Grenzwerte: Für Erstzulassungen ab dem 1. Juli 2022 gilt für Autos, die nicht mehr als 120 kW pro 1 000 Kilo haben, ein Maximalwert von 70 Dezibel. Das entspricht einem Fernseher bei Zimmerlautstärke. Ab 1. Juli 2026 dürfen sie nicht mehr als 68 Dezibel erreichen. Sportwagen wie ein Porsche 911 Turbo müssen dann den Grenzwert von 72 Dezibel einhalten.

Für Motorräder liegt der Grenzwert seit Anfang 2017 bei 78 Dezibel. Darin enthalten ist ein Dezibel Toleranz. Bei früher zugelassenen Fahrzeugen gilt die Höchstgrenze von 80 Dezibel.

Klappenauspuffanlagen der Fahrzeughersteller sind laut Polizei in der Regel technisch unverändert. Der von ihnen ausgehende Geräuschpegel entspricht damit der Rechtslage. Der Zubehörmarkt bietet aber Modelle, die sich beispielsweise mit einem Knopf am Lenker oder mit Fernbedienungen verstellen lassen. Bei Kontrollen sucht die Polizei nach derlei Manipulationen. Da es möglich ist, den korrekten Zustand sehr schnell wieder herzustellen, fällt es oft schwer, die Manipulation nachzuweisen.

Das Bußgeld bei Verstößen liegt bei 90 Euro. Bei Vorsatz - davon geht die Polizei bei technischen Veränderungen aus - kann das Bußgeld auf 180 Euro verdoppelt werden.ank