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Fataler Fehler

Zum Artikel „Organspende bleibt eigene Entscheidung“ vom 17.  Januar

Dass der Gesetzentwurf zu der sogenannten Widerspruchsregelung nicht angenommen wurde, ist in meinen Augen ein fataler Fehler. Wenn für Menschen, die ein Spenderorgan benötigen, schnell eine bessere Versorgung erreicht werden soll, ist die Widerspruchslösung alternativlos. Wie lange wird in unserem Land über dieses Thema diskutiert, ohne dass sich die Spenderzahl erhöht hätte. Was mich ganz besonders stört, ist die Tatsache, dass unterschwellig bei vielen Mitbürgern der Eindruck vorherrschend scheint, dass ihnen die Regierung mit der Widerspruchslösung kein Wahl lässt. Fakt ist, dass jeder das Recht behält, sich für oder gegen eine Organentnahme zu entscheiden. Dass in der Allgemeinheit dies nicht immer so wahrgenommen wird, ist auch zum Teil den Medien zuzuschreiben - siehe auch die Artikelüberschrift! Was für einzelne Menschen existenziell wichtig ist, kann jeden von uns jederzeit treffen. Von den Betroffenen wird es dann wohl sehr wenige geben, die freiwillig auf ein Spenderorgan verzichten. Wer aber in solcher Situation auf Hilfe hofft, sollte auch bereit sein, etwas von sich zu geben. Dass Frau Baerbock so vehement gegen die Widerspruchslösung ist, finde ich sehr schade bei den sonst so fortschrittlichen Ideen. Außerdem muss einmal mehr festgestellt werden, dass unsere Politiker nicht hören, was die Mehrheit des Volkes denkt und wünscht, sonst wäre diese Entscheidung nicht so ausgefallen.

Vielleicht sollten unsere Parlamentarier in Berlin doch öfter mal aus ihrem Elfenbeinturm herabsteigen in die „Niederungen“ der ganz normalen Bürger. Es bleibt zu hoffen, dass sich in naher Zukunft beim Thema Organspende die Menschlichkeit doch noch einstellt.

Alfred Merz, Bissingen