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Finanzamtsbesuch nur mit 3 G

Kirchheim. Die baden-württembergische Steuerverwaltung hat sich dazu entschieden, den 3 G-Nachweis auch bei der persönlichen Vorsprache in den Servicezentren der Finanzämter einzuführen. Dies gilt ab sofort auch für Besuche bei den Servicezentren des Finanzamtes Nürtingen an den Standorten Kirchheim und Nürtingen. Der 3 G-Nachweis bedeutet: Bürgerinnen und Bürger, die nicht vollständig geimpft sind oder nicht als genesen gelten, müssen künftig bei einem Besuch einen tagesaktuellen negativen Covid-19-Schnelltest vorlegen. Die Regelung gilt grundsätzlich und unabhängig von der aktuellen 7-Tage-Inzidenz. Dabei gilt unverändert, dass der Zutritt nur mit Mund-Nasen-Schutz und nur nach einer vorherigen Terminvereinbarung möglich ist. Beim Betreten des Servicezentrums wird das Vorliegen des 3 G-Nachweises kontrolliert. Alle, die einen solchen Nachweis nicht vorlegen, kann der Zutritt nicht gewährt werden. Allerdings steht darüber hinaus weiterhin bei allen Finanzämtern auch ein elektronisches Kontaktformular zur Verfügung, mit dem die Bürger ihre Anfragen auch online an ihr Finanzamt richten können.pm