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Finger weg von fremden Äpfeln und Co

Obstbau Wer eine Baumwiese besitzt, möchte die Früchte seiner Arbeit selbst ernten. „Mundraub“ ist eine Straftat.

Kreis. Die Erntezeit von Äpfeln, Birnen und Zwetschgen steht kurz bevor. Die Bewirtschafter von Wiesen freuen sich auf den Lohn ihrer Arbeit, denn Wiesenpflege, Baumschnitt, Nachpflanzung und Mahd sind sehr zeitintensiv. Immer wieder ist zu sehen, dass andere die Früchte dieser Arbeit genießen und teils großflächig Bäume abernten. Dem einen oder anderen mag gar nicht bewusst sein, dass es sich dabei um eine Straftat handelt. Darauf macht der Verein Schwäbisches Streuobstparadies aufmerksam. Noch immer ist der Begriff „Mundraub“ gängig und wird als „Kavaliersdelikt“ angesehen. Er wird jedoch als Diebstahl gewertet, der mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden kann. Früchte - selbst die am Wegesrand - sind Eigentum eines anderen. Wird man erwischt, ist die Beweisbarkeit der Tat in der Regel ebenso kein Problem.

Es gibt Alternativen für alle, die Freude an der Ernte von frischem Obst haben. In vielen Regionen hat sich die Markierung mit farbigen Bändern durchgesetzt. Sie zeigen an, an welchen Bäumen nach Herzenslust geerntet werden darf. Zudem hat der Verein Schwäbisches Streuobstparadies auf seiner Homepage www.streuobstparadies.de die „Streuobstwiesenbörse“ veröffentlicht. Dort können kostenfrei Inserate aufgegeben werden.

Für alle Wiesenbesitzer, die über das Thema „Mundraub“ aufklären möchten, hat der Verein darüber hinaus ein wetterfestes Schild in A5-Größe erstellen lassen, das an einem Pflanzpfahl auf der Wiese angebracht werden kann. Es macht darauf aufmerksam, dass die Entwendung von Obst Diebstahl ist und verweist zugleich über einen QR-Code auf die Seite des Schwäbisches Streuobstparadieses, wo Erntemöglichkeiten aufgezeigt werden. Das Schild kann in der Geschäftsstelle des Vereins in Bad Urach bezogen werden. pm

Streuobstwiesen von der Alb bis zum Neckar

Mehr als 300 Akteure aus den Landkreisen Böblingen, Göppingen, Esslingen, Reutlingen, Tübingen und dem Zollernalbkreis haben sich im Verein Schwäbisches Streuobstparadies zusammengeschlossen.

1 Erreichbar ist der Verein per E-Mail unter der Adresse kontakt@streuobstparadies.de