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„FIN.K“ fühlt Politikern auf den Zahn

Politik Kirchheimer Bundestagsabgeordnete beurteilen deutsche Rüstungsexporte sehr unterschiedlich.

Kirchheim. Die Kirchheimer Friedensinitiative „FIN.K“ hat kürzlich die Kirchheimer Bundestagsabgeordneten in einem Schreiben zur Notwendigkeit eines Rüstungsexportkontrollgesetzes befragt. Die Antworten fielen dabei sehr unterschiedlich aus.

Im Schreiben der „FIN.K“ heißt es unter anderem: „Deutschland gehört seit Jahren zu den Top Fünf der größten Waffenexporteure der Welt. 2019 wurden mit einem Wert von über acht Milliarden Euro so viele Rüstungsexporte wie noch nie genehmigt.“ Im Schreiben heißt es weiter, dass zu den größten Empfängern unter anderem die am Jemenkrieg beteiligten Vereinigten Arabischen Emirate mit 257 Millionen Euro gehörten. Berichte der Vereinten Nationen über Menschenrechts- und Völkerrechtsverletzungen durch Mitglieder der Militärkoalition im Jemen hätten die Bundesregierung nicht dazu veranlasst, ihre Waffenexporte beispielsweise an die Vereinigten Arabischen Emirate einzustellen.

Matthias Gastel vom Bündnis 90/Die Grünen habe in seiner Antwort diese Aussage bestätigt und ergänzt: „Aus Deutschland heraus werden nach wie vor zu viele Waffen in Krisengebiete, in umstrittene Drittländer und an fragwürdige Staaten geliefert. Der Verbleib der Rüstungsgüter kann dann als nicht gesichert gelten.“

Dr. Nils Schmid von der SPD ging nicht auf die Waffenlieferungen an die Jemen-Kriegskoalition im Jahr 2019 ein. Er habe in seiner Antwort stattdessen betont: „Dank des Engagements von Sozialdemokraten gibt es im Koalitionsvertrag die Jemen-Klausel. Sie besagt, dass keine Genehmigungen für deutsche Waffenlieferungen an die direkt am Jemen-Krieg beteiligten Länder erteilt werden dürfen.“ Weiter führt Schmid aus, dass die Union gerne die Beschränkungen aufheben würde, was aber bisher erfolgreich hätte verhindert werden können. Aktuell gelte der Exportstopp bis Ende 2021.

Michael Hennrich von der CDU betont, „dass wir in Deutschland bereits über strenge gesetzliche Rahmenbedingungen bei Rüstungsexporten verfügen. So möchte ich daran erinnern, dass die Ausfuhr aller Rüstungsgüter genehmigungspflichtig ist und sie strengen gesetzlichen Kriterien unterliegt.“

Dieser Auffassung, so die Aussage der Initiatoren der Umfrage, teile die Friedensinitiative Kirchheim überhaupt nicht. Sie schreibt: „Die Bundesregierung bezeichnet ihre Rüstungsexportpolitik seit Jahren als restriktiv. Die erteilten Genehmigungen für die Ausfuhr von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern stehen im Gegensatz zur Kennzeichnung ,restriktiv‘.“ So seien im Jahr 2018 11 142 Einzelanträge zur Ausfuhr von Rüstungsgüter genehmigt - und 88 Anträge abgelehnt worden. Dies entspreche einer Ablehnungsquote von 0,78 Prozent und einer Genehmigungsquote von 99,22 Prozent.

Weil nach Auffassung der „FIN.K“ die derzeitigen rechtlichen Grundlagen wie das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Außenwirtschaftsgesetz und die Außenwirtschaftverordnung nicht ausreichten, müssten sie - zusammen mit den 2019 novellierten unverbindlichen „Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ und entsprechenden EU-Regelungen - in einem neuen Rüstungsexportkontrollgesetz verschärft und verbindlich geregelt werden.

Diesem Vorhaben haben laut Kirchheimer Friedensinititative die zwei Bundestagsmitglieder Gastel und Schmid zugestimmt. Der Bundestagsabgeordete Hennrich sei dagegen für eine „Anpassung“ zwar „grundsätzlich offen“, gibt aber zu bedenken, dass Rüs- tungsexporte aus seiner Sicht aus vielerlei Gründen ein „legitimes und unverzichtbares Instrument der Außen- und Sicherheitspolitik“ sind.

Renata Alt, die ebenfalls angefragt worden sei, habe laut „FIN.K“ nicht geantwortet.pm