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Freispruch für mutmaßlichen Angreifer?

Justiz Im Prozess um den Hammer-Angriff auf einen Wirt in Nürtingen sieht es nach einem Freispruch für den Haupttäter aus.

Nürtingen. Seit Mai müssen sich drei junge Männer vor dem Stuttgarter Landgericht wegen versuchten Totschlags verantworten. Nun neigt sich der Prozess dem Ende zu. Den Angeklagten - zum Tatzeitpunkt 18, 19 und 20 Jahre alt - wird vorgeworfen, im November vergangenen Jahres einen 29-Jährigen in dessen Bar in Nürtingen mit einem Hammer attackiert zu haben. Das Opfer erlitt dabei einen Schädelbruch.

Während der 18-jährige ­Azubi und der 20-jährige Schüler alle Fluchtwege versperrt hätten, habe der 19-Jährige auf den Wirt eingeschlagen, so die Anklageschrift. Alle drei Angeklagten sollen Beziehungen zum „Team Red“ ­haben, einer Nachfolgebande der verbotenen Gruppierung „Red ­Legion“. Bei den Schlussplädoyers sprach der Staatsanwalt von einem „schwierigen Prozess“: „Die Täter waren maskiert und die Angeklagten schweigen. Die Hintergründe für die Tat bleiben im Dunkeln.“

Abreibung einer Bande

So handle es sich bei dem Opfer, das ebenfalls keine Aussagen zur Tat machen wollte, möglicherweise um einen „Aussteiger“, dem man eine Abreibung verpassen wollte. Der Staatsanwalt ließ keine Zweifel daran, dass der Haupttäter den Tod des Kneipenbesitzers mit den Hammer-Schlägen billigend in Kauf genommen habe. Dass es sich dabei um den 19-jährigen Angeklagten handelt, lasse sich aber nicht nachweisen. Es gäbe lediglich schwache Indizien. So belegten die Überwachungsvideos der Kneipe zwar, dass sich der 19-Jährige kurz vor der Tat vor der Bar befand. Dass er später aber auch unter den Angreifern war, lasse sich nicht mit Sicherheit sagen. „Die Videoqualität ist einfach zu schlecht“, so der Staatsanwalt.

Bei den beiden anderen Angeklagten bestehe jedoch kein Zweifel daran, dass sie zum gesuchten Trio gehörten. Ihnen wirft der Staatsanwalt gefährliche Körperverletzung in Mittäterschaft vor. Der Jüngere von beiden hatte bereits im Juli seine Tatbeteiligung zugegeben, zugeschlagen habe er jedoch nicht. Laut Staatsanwaltschaft wirkt sich das Geständnis zwar strafmildernd aus, jedoch handle es sich nicht um ein vollumfängliches Geständnis und somit sei man von einer Bewährungsstrafe „meilenweit entfernt“, so der Staatsanwalt. Er forderte eine Jugendstrafe von vier Jahren.

Auch den dritten Angeklagten könne man eindeutig auf den Überwachungsvideos identifizieren. Aufgrund seines langen Vorstrafen­registers und zahlreicher Gewaltdelikte komme auch bei ihm eine Bewährungsstrafe nicht infrage. Deshalb forderte der Staatsanwalt eine Jugendstrafe von vier Jahren und neun Monaten. Das Urteil soll am kommenden Montag gefällt werden.Matthäus Klemke